Etwa 50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind zurzeit als Wasserschutzgebiete, für zehn innerhalb Kölns liegende Wasserwerke, ausgewiesen. Für das Wasserwerk Hürth ist ein weiteres Schutzgebiet mit Auswirkungen auf das Kölner Stadtgebiet in Planung. Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete und die Festlegung der Wasserschutzgebiets-Verordnungen erfolgt durch die Bezirksregierungen.

Schutzzonen von Wasserschutzgebieten

Wasserschutzgebiete werden zum besonderen Schutz für Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) festgelegt. Abhängig von der Nähe zu den Förderanlagen (Brunnen) werden in Wasserschutzgebieten Zonen mit zunehmend hohen Schutzzielen definiert. Die Zone I kennzeichnet dabei das unmittelbare Umfeld der Förderbrunnen mit höchsten Schutzansprüchen. Daran schließen die Zone II und dann, als Bereich des gesamten Einzugsgebietes eines Wasserwerkes, die Zonen III, IIIA und IIIB an.

Wasserschutzgebietsverordnungen

Die Wasserschutzgebietsverordnungen tragen dem Schutz und dem Vorrang der Wasserversorgung der Bevölkerung Rechnung. Ihre Regelungen betreffen alle Handlungen, die das Grundwasser oder die schützenden Bodenschichten beeinträchtigen können. Deshalb ist bei jedem Vorhaben zu prüfen, ob erhöhte Anforderungen für den Gewässerschutz oder Ausschlussgründe vorliegen. Beispielhaft sind hier die Erdwärmenutzung und die Niederschlagsversickerung zu nennen, bei denen sich Interessenkonflikte zwischen dem Gewässerschutz und anderen Belangen, auch politischen Zielvorgaben, wie den Klimaschutzzielen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes oder Wirtschaftlichkeitsinteressen ergeben können.

Festgesetzte Wasserschutzgebiete im Regierungsbezirk Köln

Einschränkungen

Für die Erdwärmenutzung ergeben sich bei der Lage der Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet vor allem Einschränkungen bei der Tiefe der Bohrungen oder bei der oft zusätzlich gewünschten Nutzung zu Kühlzwecken, speziell bei Gewerbegebäuden. Die Tiefenbeschränkung dient dem Vorsorgegrundsatz zum Schutze der Trennschichten der Grundwasserstockwerke, um einer Durchmischung unterschiedlicher Wasserqualitäten vorzubeugen.

Ebenso wird eine Einleitung von zu Kühlzwecken erwärmtem Wasser zur Sicherung der Grundwasserqualität nur in sehr engem Rahmen zugelassen. Diese Vorgaben zum Gewässerschutz können im Einzelfall dazu führen, dass Vorhaben nicht oder nicht im gewünschten Maße realisierbar sind.

Informationen zu Geothermie

Bei Interessenkonflikten wird immer abgewogen, ob neue Gesichtspunkte, zum Beispiel neue technische Entwicklungen, die Genehmigung eines Vorhabens ermöglichen. Bei bedeutsamen Fragestellungen erfolgte in der Vergangenheit eine Anpassung der Wasserschutzgebietsverordnungen. So wurde zum Beispiel 1999 eine grundsätzliche Regelung für eine genehmigungsfähige Verwendung von Recyclingmaterialien in allen Wasserschutzgebieten im Regierungsbezirk Köln aufgenommen. Damit folgte man den Ansprüchen der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung unter Würdigung verbesserter Qualitätsrichtlinien der Recyclingwirtschaft.

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