Rufbereitschaft und Einsatzdienst

Seit Bestehen des Umweltamtes im Jahre 1982 sorgt eine Rufbereitschaft für eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Waren die 8 Mitarbeiter bisher in der "Öl- und Giftalarmbereitschaft" mit dieser Aufgabe betraut, so heißt dieser Dienst seit 2008 nach Vorgaben des Landes umfassender "Umweltalarm-Bereitschaft".

Entsprechend den neuen Aufgaben als Immissionsbehörde liegt ein "Umweltalarmfall" vor, wenn aufgrund von Unfällen oder Betriebsstörungen umweltgefährdende Stoffe (bisher nur wassergefährdende Stoffe) freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte.

Im Jahr fallen regelmäßig 150 Einsatzfälle an. Schwerpunkt dabei sind Verkehrsunfälle, bei denen Ladungen oder Betriebsmittel austreten. Auch illegal abgelagerte Abfälle, Brandereignisse, Unfälle auf dem Rhein oder unerlaubte Einleitungen in Boden, Grund- oder Oberflächengewässer gehören regelmäßig zu den Alarmfällen.

Die Umweltalarm-Bereitschaft deckt auch Beschwerden über störende Immissionen ab, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit des Immissions-Einsatzdienstes (6 bis 22 Uhr) anfallen und aufgrund der Intensität einer sofortigen Behandlung bedürfen.

Im Zuge der Kommunalisierung des Umweltschutzes wurden dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt auch Aufgaben im Bereich des sogenannten "kleinen Immissionsschutzes" übertragen. Dieser erfasst die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen und erfordert beispielsweise die Kontrolle von Baustellen und die Bearbeitung von Immissionsbeschwerden. Die Aufgabenverlagerung von der Landes- zur Kommunalverwaltung mit der Nähe zum Bürger, das gestiegene Ruhebedürfnis und auch eine rege Bautätigkeit sorgen für eine Vielzahl von Immissionsbeschwerden, die in fast allen Fällen noch am gleichen Tag zu einem Kontakt vor Ort und vielfach auch direkt zur Abhilfe führen.

Vom Einsatzdienst werden darüber hinaus qualifizierte Schallpegelmessungen mit Aufzeichnung/Auswertung der Messergebnisse vorgenommen, die in Verwaltungsstreitverfahren verwertet werden. Zudem informiert der Einsatzdienst nach Erteilung von Baugenehmigungen den Bauherrn über die beim Bau zu beachtenden Umweltbestimmung, um Beeinträchtigungen der Anwohner vorzubeugen.

Bürgerservice

Was ist ein Umweltalarm?