Der sehr sensible Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wird speziell von einer chemischen Lebensmittelsachverständigen überprüft. Sie kontrolliert schwerpunktmäßig Einrichtungen, in denen Personen mit besonderem Risiko verpflegt werden. Dabei handelt es sich um:
- Kinderheime
- Offene Ganztagsschulen
- Schulen mit Übermittagbetreuung
- Jugendeinrichtungen
- Jugendzentren und Wohnheime
- Behinderteneinrichtungen und Wohnheime
- Altentagesstätten, Einrichtungen und Seniorenheime
- Krankenhäuser
- Hospize
- Reha-Einrichtungen
- Kindertagestätten
- karitative Einrichtungen
Die zahlreichen Einrichtungen in Köln werden durch eine Sachverständige alleine oder in Begleitung eines Lebenmittelkontrolleurs kontrolliert.
Was wird kontrolliert?
Kontrollschwerpunkte sind Hygiene, sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln und das Eigenkontrollsystem (inklusive Dokumentation). Hierzu gehören:
- Temperaturkontrollen (Wareneingang, Lagerung, Ausgabetemperaturen)
- Reinigungspläne (was, wird wie oft gereinigt)
- Schulungsnachweise (Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz und Hygiene: Erstbelehrung, Folgebelehrungen) des Personals, welches mit der Zubereitung beziehungsweise Ausgabe betraut wird
- Schädlingsüberwachung: angemessen der Einrichtung (nach Größe und Anzahl der mit Lebensmitteln im Zusammenhang stehenden Räume)
- Speisepläne mit Zusatzstoffkennzeichnung
Verpflegungssysteme
Manche Einrichtungen unterhalten mehrere Außenstellen und bereiten das Essen in einer ihrer Stellen für alle zu. Danach richten sich auch der Aufwand des Eigenkontrollsystems und der Ausstattung, sowie die daran geknüpften Anforderungen.
Ein weiterer Punkt sind die baulichen Gegebenheiten. Einrichtungen, die zum Beispiel aus Elterninitiativen mit viel Idealismus und Engagement ins Leben gerufen worden sind, weisen durch fehlende Sachkenntnisse hinsichtlich hygienischer Anforderungen teilweise große Defizite auf:
- keine Dokumentationen,
- keine geeigneten abwaschbaren Einrichtungsgegenstände und Utensilien,
- starke Schäden an der Bausubstanz wie Fliesen, Wände, Boden,
- oftmals werden die Küchen auch als Gruppenräume oder Lagerplatz für Spielsachen verwendet.
Es wird hierbei immer gemeinsam nach einvernehmlichen und rechtlich vertretbaren Lösungen gesucht. Es finden bei jeder Kontrolle ausführliche Infogespräche statt, wobei eigens erstellte Merkblätter aushändigt werden.