Basierend auf verschiedenen europäischen Richtlinien wurden deutsche Gesetze zum Schutz vor Luftschadstoffen erlassen.
Europa-Recht
EU-Rahmenrichtlinie zur LuftqualitätsüberwachungDie EU-Rahmenrichtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 ist Grundlage für die europaweit einheitlichliche Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die in der Luftqualitätsrahmenrichtlinie genannten Ziele und Prinzipien werden in den sogenannten drei Tochterrichtlinien genauer definiert. Dies sind:
Richtlinie über die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der LuftRichtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999.
Richtlinie über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der LuftRichtlinie 2000/ 69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000.
Richtlinie über den Ozongehalt der LuftRichtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002.
EU- Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008
Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2008/50/EGIn der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurden die vier oben genannten bisher geltenden Luftqualitätsrichtlinien zusammengefasst und an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Gesundheit angepasst.
Diese neue Richtlinie übernimmt alle bisher eingeführten Luftqualitätswerte unverändert. Erstmals werden Luftqualitätsstandards für die besonders gesundheitsschädlichen, kleineren Feinstäube PM 2,5 eingeführt. Alle Mitgliedsstaaten sollten möglichst bereits ab 2010 einen PM 2,5-Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter einhalten. Verbindlich wird dieser Grenzwert aber erst ab dem Jahr 2015 vorgeschrieben.
Umsetzung in deutsches Recht
Für die Bundesrepublik wurde die EG-Richtlinie 1999/30/EG im Jahr 2002 mit der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Diese Verordnung und die 33. BImSchV werden mit Umsetzung der neuen Bundesimmissionsschutz-Verordnung aufgehoben.
Die Umsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie 2008 in deutsches Recht muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums.