Bereits 1997 haben wir ein erstes Ökokonto mit der RheinEnergie durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Da das Ökokonto mit großflächigen vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen gestartet wurde, profitiert auch die Natur schon seit langem davon. Damit waren wir in Köln Vorreiter in Sachen Ökokonto, denn erst mit der Landschaftsgesetz-Novelle von 2005 wurde das Ökokonto "offiziell" im Landschaftsrecht NRW eingeführt. 2008 wurde vom Land eine Rechtsverordnung erlassen, die Einzelheiten der Führung eines Ökokontos festlegt.

Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 5a Absatz 1 Landschaftsgesetz (Ökokonto VO)

Für Vorhaben des Flughafens KölnBonn wurde gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden und Institutionen (Kommunen, Landkreise, Bezirksregierung, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Eigentümervertreterinnen und -vertreter) eine Vereinbarung getroffen, die die Funktion eines Ökokontos übernimmt und die Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes für die Wahner Heide zum Ziel hat. Der Flughafen gleicht Eingriffe auf seinem Gelände in der Wahner Heide aus, indem er auf Grundlage einer gemeinsam erarbeiteten Prioritätenliste Pflegemaßnahmen für den Erhalt von schützenswerten Biotopen wie zum Beispiel Heideflächen und Mooren durchführen lässt.

Das Kommunale Ökokonto

Derzeit wird ein Vorschlag zur Einrichtung eines kommunalen Ökokontos erarbeitet. Das durch Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch ermöglichte "Kommunale Ökokonto" zielt auf die Beschleunigung kommunaler Bau- und Planungsprojekte. Neue Anforderungen an ein zeitgemäßes Ökokonto bestehen beim Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz und den Bodenschutzbestimmungen. Hier sind noch Modelle zu entwickeln, die Arten- und Bodenschutzbelange sowohl in den bestehenden Ökokonten als auch in neu einzurichtenden Ökokonten angemessen berücksichtigen.