Nach der gesetzlichen Vorgabe gliedert sich die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung eines Aktionsplanes in mehrere Phasen:
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit (Online-Beteiligung)
- Unterrichtung über die Lärmaktionsplanung
- 1. Online-Phase: Vorschläge
Einholen von Anregungen durch die Bürgerinnen und Bürger - 2. Online-Phase: Ausarbeitung
Aufstellung eines Maßnahmenkataloges beziehungsweise -entwurfs unter Berücksichtigung der Anregungen
Offenlage/Überprüfung
- Bekanntmachung und Auslegung des Planentwurfes
- Schriftliche Stellungnahme durch die Bürgerinnen und Bürger
Satzungsverfahren
- Planerstellung (Aktionsplan) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen
- Öffentliche Bekanntmachung
- Auslegung, dauerhafte Veröffentlichung (zum Beispiel im Internet)
Quelle:
Lärmaktionsplanung; Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 7. Februar 2008)