Die Immissionsschutzbehörde beurteilt im Beteilungsverfahren gegenüber dem Planungsamt die städtebauliche Planung und wirkt darauf hin, dass die unterschiedlich genutzten Flächen beziehungsweise Baugebiete (zum Beispiel Wohnen und Gewerbe) einander so zugeordnet werden, dass Konflikte erst gar nicht entstehen können. Dem Immissionsschutz stehen dazu verschiedene planungsrechtliche Instrumentarien zur Verfügung. Beispielsweise lassen sich mit Hilfe des sogenannten Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen Gewerbe- und Industriegebiete derart gliedern, dass den anzusiedelnden Anlagen und Betrieben abgestuft nach ihrem allgemeinen Störgrad unterschiedliche Abstände gegenüber den schutzwürdigen Baugebieten zugewiesen werden.