Jedes Jahr bringen Landwirte nach Abschluss der Erntearbeiten Düngemittel auf ihren Felder aus. Häufig kommt es in dieser Zeit, also im Juli, August und September zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der angrenzenden Stadtteile über Gerüche aus der Landwirtschaft. Die pflanzenbedarfsgerechte Düngung ist unter Beachtung der guten fachlichen Praxis aber notwendig und auch zulässig.
Welche Düngemittel können ohne Prüfung ausgebracht werden?
Gülle wird von Landwirtschaftlichen Betrieben auf Feldern aufgebracht. Dies bedarf keiner Erlaubnis oder Genehmigung.
Grünkompost aus qualitätsgeprüften Anlagen kann ebenfalls ohne gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung verwendet werden.
Flüssigdünger auch hier ist keine Erlaubnis vor der Ausbringung erforderlich.
Düngemittel, die einer Prüfung unterliegen
Hühnertrockenkot die Erlaubnisse für die Einfuhr (Notifizierungen) werden von der Bezirksregierung Köln erteilt. In Abstimmung mit der Stadt Köln wird zuvor die Lage der Felder im Hinblick auf die Wasserschutzzonen beurteilt. In den Wasserschutzzonen 1 und 2 wird keine Genehmigung erteilt.
Das Aufbringen selbst bedarf außerhalb der beiden genannten Schutzzonen keiner Erlaubnis oder Genehmigung.
Klärschlämme - Die Felder werden beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Beschlammung angemeldet. Sofern von der Stadt Köln kein Widerspruch eingelegt wird, kann innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Anmeldung ohne weitere Genehmigung Klärschlamm auf die landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Was wird geprüft?
- Die Prüfung erstreckt sich auf die Lage in Wasserschutzzonen, Klärschlamm dar in Zonen I, II und III A nicht aufgebracht werden.
- Die Menge des Klärschlamms. Es dürfen maximal 5 Tonnen Trockensubstanz in 3 Jahren