Bei fast allen Nutzungsänderungen werden die Erkenntnisse aus dem städtischen Altlastenkataster berücksichtigt. Liegt das geplante Vorhaben im Bereich einer im Kataster über Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfassten Fläche, so sind von den Planungsträgern, den*der Bauherr*in entsprechende Untersuchungen oder eine Sanierung zu veranlassen. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt abzustimmen.

Anfragen zu Altlasten

Wenn Sie beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen oder wenn Sie auf Ihrem Grundstück etwas verändern möchten, sollten Sie sich vorher bei uns über mögliche Altlasten oder Altlastverdachtsflächen erkundigen. Das Risiko nach dem Kauf oder bei Bauarbeiten auf Altlasten zu stoßen kann so schon im Vorfeld abgeschätzt werden.

Jeder kann sich erkundigen, ob und welche Erkenntnisse zu einer Fläche in Köln vorliegen.

Auskunft zu Altlasten

Welche Pflichten gibt es?

Das Landes-Bodenschutz-Gesetz schreibt den Eigentümer*innen Bauherr*innen, Mieter*innen, Pächter*innen sowie Verusacher*innen vor, jegliche Anhaltspunkte zu melden, die Bodenbelastungen vermuten lassen.

Mitteilungspflicht 
Anhaltspunkte können beispielsweise alte Fotos und Karten sein, die Grundstücke als frühere Altstandorte oder Altablagerungen zeigen oder dokumentieren. Auch Bodenbelastungen, die Sie bei Grabungen beim Bauen oder im Garten feststellen, müssen Sie uns mitteilen.

Untersuchungspflicht
Liegen konkrete Hinweise zu Bodenbelastungen vor, so haben Sie als Verursacher*in oder als Eigentümer*in Bodenuntersuchungen auf der Fläche zu veranlassen. Art und Umfang der notwendigen Untersuchungen sollten Sie im Vorfeld mit uns abstimmen.

Sanierungspflicht
Wird bei einer Untersuchung eine Bodenbelastung nachgewiesen, die Menschen oder das Grundwasser gefährdet, sind Sie als Verursacher*in oder Eigentümer*in gefordert den Boden und das Grundwasser zu sanieren. 

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet so zu bauen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Welche Kosten können entstehen und wer muss sie bezahlen?

Die erste Untersuchung einer Altlastverdachtsfläche wird in der Regel vom städtischen Umweltamt veranlasst. Die Kosten hierfür trägt auch die Allgemeinheit.

Bestätigt sich ein Altlastverdacht oder liegen schon konkrete Hinweise auf Boden- oder Grundwasserbelastungen vor, so hat die Verursacher*in die Kosten für eine Altlastenuntersuchung und wenn erforderlich für die Sanierung zu bezahlen.

Die entstehenden Kosten für eine Altlastenuntersuchung hängen ganz erheblich von der Größe, der Untersuchungsfläche sowie der Intensität der Untersuchung selbst ab. Es ist in jedem Fall empfehlenswert mehrere Gutachterbüros nach einem Untersuchungskonzept zu fragen und diese Angebote vor einer Auftragsvergabe zu vergleichen.

Die Kosten für Sanierungen lassen sich nicht pauschal abschätzen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Sanierungskosten den Wert der zu sanierenden Grundstücke erheblich übersteigen!

Service

Bauen auf Altlasten