Gibt es Hinweise auf Altstandorte oder Altablagerungen werden die Flächen im Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen erfasst. Diese Angaben basieren beispielsweise auf Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern, Stilllegungen von Gewerbebetrieben, Auswertungen von Luftbildern sowie historischen Karten.

In einer Erstbewertung werden beim Umweltamt alle Daten und Fakten gesammelt und ausgewertet. Es ist zu entscheiden, ob ein Altlastenverdacht vorliegt und die Fläche als Altlastverdachtsfläche aufzunehmen ist.

Liegt ein Altlastverdacht vor, muss dieser durch Bodenuntersuchungen überprüft werden. Hierzu werden von einem Gutachter Bohrungen auf der Fläche niedergebracht. Der Boden, die Bodenluft sowie Grundwasserproben werden entnommen und chemisch analysiert. Diese Erstuntersuchungen werden in der Regel von der Stadt Köln durchgeführt. Liegen allerdings schon konkrete Hinweise für Bodenbelastungen vor, ist die Verusacherin, der Verursacher oder die Eigentümerin, der Eigentümer gefordert diese Untersuchungen zu veranlassen.

Konnte durch die Untersuchung ein Altlastverdacht ausgeschlossen werden, so wird die Fläche im städtischen Kataster nicht weiter als Altlastverdachtfläche geführt. Sie bleibt aber nachrichtlich im Kataster erhalten.

Bestätigen die Untersuchungen eine Gefährdung, so sind Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Diese sind ausschließlich durch die Verursacher oder die Eigentümer zu veranlassen. Wer solche Flächen nicht sichert oder saniert macht sich nach dem Gesetz strafbar.