Historische Entwicklung

Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden mit dem Bau der Eisenbahn in Stadtteilen wie Bayenthal und Ehrenfeld Industriegebiete, die im Laufe des 20. Jahrhundert aufgegeben, umgesiedelt oder umgenutzt wurden. Parallel dazu kam es in Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Mülheim durch den Bedarf an Baustoffen wie Lehm und Sand zu intensiven Abgrabungen. Die entstandenen Gruben wurden nach dem Zweiten Weltkrieg überwiegend mit Trümmerschutt verfüllt. Die aufgefüllten Flächen wurden nachträglich überbaut oder werden teilweise als Kleingärtenflächen genutzt.

Seit 1985 dokumentiert das Altlastenkataster diese historisch belasteten Flächen systematisch. Ursprünglich auf ehemalige Abgrabungen fokussiert, erfasste es später auch Altstandorte (stillgelegte Industrie-/Gewerbeflächen) und Grundwasserschadensfälle.

Zwischen 1990 und 1999 führten wir eine historische Adressbuchrecherche für etwa die Hälfte des Kölner Stadtgebietes durch. Ziel war es, bisher nicht bekannte, ehemalige Betriebe und Fabriken aufzuspüren. Hierdurch konnten über 5.000 umweltrelevante Standorte erfasst werden. Nach Einführung einer Landes-Datenbank für Altlasten wurden noch sonstige, schädliche Bodenveränderungen erfasst.

Das Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen befindet sich in einer stetigen Entwicklung. Stand 1. August 2025 sind im Kataster 801 Altablagerungen, 1.633 Altstandorte und 259 schädliche Bodenveränderungen erfasst. Von diesen sind 411 Altlastverdachtsflächen, 125 Altlasten, 1612 nachrichtlich geführte Flächen und für 545 Flächen steht eine Verdachtsbewertung noch aus.

Wie werden Altstandorte und Altablagerungen untersucht und erfasst?

Rechtsgrundlage

Folgende Gesetze legen fest wie Verschmutzungen des Bodens und des Grundwassers erkannt, bewertet und beseitigt werden müssen und wer die Verantwortung trägt.

 

BBodSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BBodSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SGV Inhalt : Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbodenschutzgesetz - LBodSchG - (Fn 3)) | RECHT.NRW.DE

Liegen Hinweise auf Altstandorte oder Altablagerungen vor, werden die verdächtigten Flächen im Kataster für Altlasten und Altlastverdachtsflächen erfasst. Anhaltspunkte für eine Erfassung sind beispielsweise stillgelegte Gewerbebetriebe, Luftbilder und historische Karten oder auch Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern, die entsprechend ausgewertet werden.

In einer Erstbewertung werden alle vorliegenden Daten und Fakten gesammelt und ausgewertet. Es ist zu entscheiden, ob ein Verdacht vorliegt und die Fläche als Altlastverdachtsfläche in das Kataster aufzunehmen ist.

Bestätigt sich der Altlastverdacht, so wird dieser in einem zweiten Schritt mittels entsprechender Bodenuntersuchungen überprüft. Hierzu werden Bohrungen auf der Fläche durchgeführt und dabei Proben von Boden, Bodenluft sowie Grundwasser entnommen und chemisch analysiert. Liegen allerdings schon konkrete Hinweise für Bodenbelastungen auf dem Grundstück vor, so müssen die/der Verursacher*in oder auch die*der Eigentümer*in die erforderlichen Untersuchungen veranlassen.

Konnte durch die Bodenuntersuchungen der Altlastenverdacht ausgeschlossen werden, wird die Fläche im Kataster nicht weiter als Altlastverdachtsfläche geführt. Die Fläche verbleibt allerdings als nachrichtlich geführte Fläche im Kataster.

Bestätigen die Untersuchungen eine Gefährdung durch Altlasten, so sind Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Diese sind ausschließlich durch die*den Verursacher*in beziehungsweise die*den Grundstückseigentümer*in zu veranlassen. Wer solche Flächen nicht sichert oder saniert, macht sich nach dem Gesetz strafbar. 

Statusklassen

Im Kataster werden die Flächen anhand ihrer Risiko- oder Statusklassen zugewiesen. Die Statusklasse zeigt den Bearbeitungsstand und das Gefahrenrisiko der jeweiligen Fläche an und bestimmt das weitere Vorgehen.

Status 1

Bearbeitungsstand: Noch keine Verdachtsbewertung

Weiteres Vorgehen: Diese Flächen werden nur nachrichtlich geführt und sind noch keine Verdachtsflächen im Sinne des Gesetzes. Eine Entscheidung, ob es sich um eine Altlastverdachtsfläche handelt steht noch aus.

Status 2

Bearbeitungsstand: Kein Verdacht, keine Gefahr bei derzeitiger oder planungsrechtlicher Nutzung

Weiteres Vorgehen: Diese Flächen werden nur nachrichtlich geführt und sind keine Verdachtsflächen im Sinne des Gesetzes. Es handelt sich um Flächen, bei denen durch eine Erstbewertung oder eine Untersuchung der Altlastenverdacht ausgeräumt wurde. Bei Nutzungsänderungen ist eine Neubewertung erforderlich.

Status 3

Bearbeitungsstand: Verdachtsfläche, altlastverdächtige Fläche

Weiteres Vorgehen: Bei diesen Flächen gibt es den Verdacht, dass durch Bodenbelastungen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit bestehen. Durch Untersuchungen ist herauszufinden, ob eine solche Gefährdung besteht.

Status 4

Bearbeitungsstand: Verdacht generell ausgeräumt

Weiteres Vorgehen: Eine Gefährdung hat sich bei diesen Flächen nicht bestätigt oder konnte vollständig ausgeschlossen werden. Diese Flächen sind auch zukünftig multifunktional nutzbar.

Status 5

Bearbeitungsstand: Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen

Weiteres Vorgehen: Bei diesen Flächen handelt es sich um Altlasten. Eine Gefährdung ist nachgewiesen und eine Sanierung erforderlich. Nutzungsänderungen sind in der Regel nur nach weiteren Untersuchungen und Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen möglich.

Status 6

Bearbeitungsstand: Altlasten und schädliche Bodenveränderungen

Weiteres Vorgehen: In diese Kategorie werden Altlasten klassifiziert, bei denen eine Gefahr nur durch dauerhafte Sicherungsmaßnahmen abgewendet werden können. Nutzungsänderungen sind in der Regel nur nach weiteren Untersuchungen und Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen möglich.

Status 7

Bearbeitungsstand: Fläche vollständig saniert

Weiteres Vorgehen: Diese Flächen werden nur nachrichtlich geführt und sind keine Verdachtsflächen im Sinne des Gesetzes. Der Altlastenverdacht wurde durch eine Sanierung vollständig ausgeräumt. Die Flächen sind auch zukünftig multifunktional nutzbar.

Status 8

Bearbeitungsstand: Fläche für eine bestimmte Nutzung saniert

Weiteres Vorgehen: Diese Flächen werden nur nachrichtlich geführt und sind keine Verdachtsflächen im Sinne des Gesetzes. Eine Sanierung oder Sicherung hat stattgefunden. Restbelastungen sind aber im Boden verblieben. Bei Nutzungsänderungen ist eine Neubewertung erforderlich.

Hinweis zu aktuellen Betriebsstandorten

Aktuelle Betriebsstandorte/Laufende Betriebe sind von einer systematischen Erfassung im Kataster ausgeschlossen. Betriebsstandorte werden im Einzelfall nur dann in eine bodenschutzrechtliche Bearbeitung aufgenommen, wenn der Verdacht für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung vorliegt. Dies kann beispielsweise Folge von Unfälle oder Leckagen sein.

Service

Auskunft zu Altlasten und Altstandorten
Sanierung von Altlasten