Altstandorte
Unter Altstandorten versteht man stillgelegte Gewerbe- oder Industrieanlagen, in denen historisch mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Ein Nachweis von Schadstoffen ist für diese Einstufung nicht erforderlich. Beispiele sind ehemalige Tankstellen oder Chemiefabriken. Die Bezeichnung bezieht sich auf stillgelegte Standorte bzw. abgeschlossene Nutzungen. Zum Stand 01.08.2025 enthält das Altlastenkataster 1633 Altstandorte.
Altablagerungen
Als Altablagerungen werden stillgelegte Anlagen und Flächen bezeichnet, auf denen vormals umweltgefährdende Stoffe behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Für die Aufnahme der Fläche im Altlastenkataster ist es unerheblich, ob es tatsächlich zu Bodenbelastungen gekommen ist. Typische Fälle sind alte Deponien und verfüllte Ziegeleigruben. Zum Stand 01.08.2025 enthält das Altlastenkataster 801 Altablagerungen.
Stoffliche Bodenveränderungen / Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen sind laut § 2 Abs. 3 BBodSchG Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Stoffliche Bodenveränderungen entstehen z. B. durch Unfälle, unsachgemäßes Aufbringen von Materialien, durch Einsatz von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln (PFAS) und durch immissionsbedingte Belastungen. Zum Stand 01.08.2025 enthält das Altlastenkataster 259 stoffliche Bodenveränderungen.
Altlastverdachtsflächen
Altstandorte und Altablagerungen, für die nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Beeinträchtigung oder Gefährdung oder der Umwelt vorliegt, werden als Altlastverdachtsflächen bezeichnet.
Altlasten
Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen durch amtliche Untersuchungen eine konkrete Gefährdung für Mensch oder Umwelt nachgewiesen wurde. Diese müssen gemäß § 4 BBodSchG saniert werden, wobei die Verantwortung bei den Verursachern oder bei den Grundstückseigentümern liegt.
Städtische Altdeponien
Sätdische Altdeponien sind ehemalige Deponien, die die Stadt Köln betrieben hat.
Weitere Bezeichnungen des Katasters:
Keine Erkenntnisse
„Keine Erkenntnisse“ bedeutet, dass im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten keine Hinweise und Informationen über Schadstoffbelastungen vorliegen. Die Tatsache, dass über den Anfragebereich keine Erkenntnisse vorliegen, schließt jedoch nicht aus, dass Schadstoffbelastungen vorgefunden werden können.
Nachrichtlich geführte Flächen
Altlasten und Altlastverdachtsflächen, von denen nach Untersuchungen oder Sanierung und nach der Bewertung der zuständigen Behörde keine Gefahr mehr ausgeht, bleiben dokumentiert und werden mit dem Zusatz „nachrichtlich" im Altlastenkatatser geführt. Die Tatsache, dass eine Gefährdung nicht erwartet wird, schließt jedoch nicht aus, dass Schadstoffbelastungen vorgefunden werden können.
Nahbereich
Altablagerungen für die der Verdacht besteht oder nachgewiesen wurde, dass durch Zersetzungsprozesse organischer Bestandteile Gase wie Methan und Kohlendioxid entstehen, erhalten einen Nahbereich. Der Nahbereich stellt eine Sicherheitszone von 100 Metern um eine Altablagerung dar, innerhalb der Gasmigrationen aus der Altablagerung heraus möglich sind.