Durch die Kennzeichnung eines Tieres soll seine Identität sichergestellt und somit ein illegaler Handel mit geschützten Tieren verhindert werden.
In den erforderlichen Besitz- und Handelsdokumenten werden die Kennzeichen dokumentiert, hierzu zählen: Meldeformulare, Bestandsbücher von Züchtern und Zoofachhändlerinnen und - händlern, EG-Vermarktungsgenehmigungen und CITES. Damit wird die direkte und eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten artgeschützten Exemplar ermöglicht. Die Besitzerin, der Besitzer kann somit die legale Herkunft seines Tieres nachweisen.
In Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2001 die Kennzeichnungspflicht für alle lebenden Wirbeltiere, die in der Bundesartenschutzverordnung, Anlage 6 aufgeführt sind. Es handelt sich um Säugetiere, Vögel und Reptilien der 'streng geschützten' Tierarten sowie um eine Vielzahl von Vögeln der 'besonders geschützten' Arten.
Daneben besteht seit dem 1. Juni 1997 die Kennzeichnungspflicht für lebende Wirbeltiere der 'streng geschützten' Arten nach EG-Recht, wenn diese vermarktet, ein- und ausgeführt oder wiederausgeführt werden sollen. EG-Verordnung 338/97, Anhang A.