Viele wildlebende Tiere und Pflanzen sind weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Eine der Hauptursachen ist der internationale Handel mit diesen Exemplaren sowie den aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen. Beispielweise Reptilleder, Felle für Kleidungsstücke oder auch Naturmedikamente.

Aus diesem Grund hat die Völkergemeinschaft das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) beschlossen. Da der Vertrag 1973 in Washington erstmals unterzeichnet wurde, spricht man auch vom Washingtoner Artenschutzabkommen, WA. Es hat sich zu einem der wirksamsten internationalen Abkommen im Bereich des Naturschutzes entwickelt, dem seit dem 20. Juni 1976 auch Deutschland angehört. Weltweit gibt es heute über 184 Mitgliedsstaaten.

Die Anhänge nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen

AnhangArten
Anhang I WAHier findet man vom Aussterben bedrohte Arten. Für sie gilt ein Handelsverbot. Beispielsweise trifft das für alle Meeresschildkröten, fast alle gefleckten Wildkatzen, viele Papageien, Krokodile, Landschildkröten, Bären sowie Affen zu.
Anhang II WAEnthält Arten, die nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber stark gefährdet sind, wenn der Handel mit ihnen nicht streng reguliert und kontrolliert wird. In diesem Anhang sind alle übrigen Affen, übrigen Bären (Schwarzbär, Eisbär, Rest Braunbär), Katzen, alle übrigen Landschildkröten, Warane und Krokodile gelistet. Aber auch Orchideen, Kakteen und Alpenveilchen.
Anhang III WAEnthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.

Weitere Informationen

CITES - Rechtsgrundlagen