Hinweise für Geflügelhalter*innen in Köln

Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen darüber, was Sie als Geflügelhalter*in derzeit beachten sollten. Ebenfalls finden Sie dort eine Verlinkung zur erlassenen Allgemeinverfügung.

 

Aktuelle Informationen zur Ausbreitung der Geflügelpest
© Martin Arnold

Die Geflügelpest ist eine Virusinfektion bei Vögeln, die durch das aviäre Influenzavirus ausgelöst wird. Es handelt sich um eine Tierseuche der Kategorie A, die staatlich bekämpfungspflichtig ist. Vögel können das Virus in sich tragen, die klinische Erkrankung ist abhängig von der Tierart. Wasservögel sind in der Regel wenig empfänglich und erkranken oft symptomlos.

Das Ansteckungsrisiko für den Menschen ist äußerst gering. Es sind nur wenige Fälle aus dem Ausland bekannt, bei denen die Geflügelpest unter bestimmten Bedingungen bei sehr engem Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragen wurde. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet.

Was sollte ich als Geflügelhalter*in immer beachten:

  • Sie müssen als Geflügelhalter*in Hygienemaßnahmen bei Ihrer Geflügelhaltung einhalten, insbesondere müssen Sie folgende Punkte beachten:
  • Sie müssen Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetiere in und im Umfeld der Geflügelhaltung durchführen und dies dokumentieren.
  • Sie müssen mindestens einmal täglich Ihre gehaltenen Vögel dahingehend kontrollieren, ob irgendeine Änderung erkennbar ist. Jede Änderung, wie beispielsweise ein Abfall der Legeleistung, verringerte Beweglichkeit, gesteigerte Todesrate, ist zu erfassen
  • Ihre Geflügelhaltung muss bei unserem Veterinäramt angezeigt sein. Sie müssen die Anzahl des von Ihnen gehaltenen Geflügels an jedem Standort innerhalb des Stadtgebiets Köln mitteilen. Des Weiteren müssen Sie jede Änderung des Gesundheitszustandes Ihres Geflügels, sowie Todesfälle im Bestandsregister dokumentieren.
  1. Sie müssen Ihre Tierhaltung vor dem Betreten von Unbefugten schützen.
  2. Sie dürfen als Tierhalter den Stall und Auslaufbereich nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten.
  • Sie müssen Ihre Geflügelkadaver über die Entsorgungsfirma Gustav Denzin GmbH entsorgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Friedrich- Löffler- Institutes.

Friedrich- Löffler- Institut
Informationsflyer Ministerium Für Landwirtschaft Und Verbraucherschutz Nordrhein-westfalen „der Geflügelpest Erfolgreich Vorbeugen“
PDF, 6034 kb
Aktuelle Informationen des Landes NRW zur Geflügelpest Tierseucheninformationssystem - tagesaktuelle Informationen zu gemeldeten Fällen