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Das Kölner Haus des Jugendrechts ist eine Kooperation zwischen der Stadtverwaltung, der Staatsanwaltschaft und der Polizei. 

Wir möchten jugendliche und heranwachsende Intensivtäter*innen vor weiterer Gefährdung schützen und dazu beitragen, dass eine Jugendstrafe vermieden werden kann.

Wir setzen uns für jugendliche und heranwachsenden Menschen ein, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird. Gemeint ist hier die Gruppe derer, die vorwiegend im polizeilichen Kontext als Intensivtäter*innen sowie in der Jugendhilfe als Mehrfachauffällige oder Mehrfachtatverdächtige mit sozialen Problemlagen bezeichnet werden.

Unsere Ziele

Für das Stadtgebiet Köln verfolgen wir das Ziel, durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartnerinnen

  • strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter*innen zu beschleunigen und damit einhergehend zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen
  • kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtäter*innen zu beenden beziehungsweise deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren

und damit insgesamt

  • einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der Sicherheitslage in Köln zu schaffen.

Unsere Kooperationspartnerinnen

Polizei Köln
Staatsanwaltschaft Köln

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Haus des Jugendrechts
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Jugendhilfe im Strafverfahren
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Kontakt

Jugendgerichtshilfe