Verfahren zur Vergabe von städtischen Baugrundstücken
Für den Verkauf von städtischen Baugrundstücken hat der Rat in seiner Sitzung am 22. September 2016 zwei Vergabeverfahren festgelegt. Wir wollen verstärkt Erbbaurecht statt Verkauf für den Wohnungsbau nutzen.
1. Vergabe nach Konzept
Städtische Grundstücke für die Mehrfamilienhausbebauung (Geschosswohnungsbau) ab zehn Wohneinheiten sowie für die Ein- und Zweifamilienhausbebauung mit mehr als fünf Bauplätzen vergeben wir grundsätzlich nach Konzeptqualität. Interessierte können sich im Rahmen einer Ausschreibung bewerben. Wir werten die eingereichten Bewerbungen aus. Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages werden die Kontaktdaten der Erwerber*in (Bauträger*in für Ein- oder Zweifamilienhäuser) auf dieser Seite veröffentlicht. Die Vermarktung erfolgt dann zu gegebener Zeit durch diese Erwerber*in in Eigeninitiative.
2. Vergabe nach Höchstgebot
Alle anderen Grundstücke veräußern wir gegen Höchstgebot, wobei wir einzelne Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke ausschließlich an Selbstnutzende verkaufen.
Häufig gestellte Fragen zur Vergabe städtischer Grundstücke
Ich suche ein Grundstück. Kann ich mich registrieren lassen?
Eine Registrierung ist nicht möglich, wir führen keine Warteliste. Sie können Kaufpreisgebote nur für laufende Ausschreibungen abgeben. Bitte besuchen Sie regelmäßig unsere Internetseite.
Kann ich Besichtigungstermine vereinbaren?
Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen. Alle Grundstücke sind von der Straße aus einsehbar.
Wie kann ich ein Gebot abgeben?
Sie füllen den Rückmeldebogen am Ende des Exposés aus. Das Exposé finden Sie auf unser Internetseite. Ohne den Rückmeldebogen kann Ihr Gebot nicht berücksichtigt werden.
Ich habe keine Erfahrung mit dem Bieterverfahren. Wie hoch sollte mein Gebot sein?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Gebote erst nach Ablauf der Frist ausgewertet werden. Ihr Gebot sollte über dem Mindestgebot liegen und für Sie finanzierbar sein.
Ist es möglich, mehrere Grundstücke zu kaufen?
Nein, Sie können nur für ein Grundstück ein Erbbaurecht erwerben. Es ist aber möglich, auf mehrere Grundstücke zu bieten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Exposés.
Kann ich ein Erbbaurecht für ein Grundstück auch sofort erwerben?
Nein, die eingegangenen Gebote werden erst nach Ende der Ausschreibungsfrist ausgewertet. Das Verfahren wird nicht vorzeitig beendet.
Wer erhält den Zuschlag für ein Grundstück?
Den Zuschlag erhält, wer nach Ablauf der Ausschreibungsfrist das höchste Gebot abgegeben hat. Andere Kriterien sind nicht ausschlaggebend.
Gibt es städtische Grundstücke für Tiny- oder Container Houses?
Tiny-, Container- oder auch Small Houses werden immer beliebter. Wegen des verhältnismäßig hohen Flächenverbrauches gegenüber konventionellen Wohnhäusern stellen wir hierfür keine Grundstücke zur Verfügung. Vielmehr sollen die knappen Flächen möglichst dicht bebaut werden, damit möglichst viele Menschen eine Wohnung bekommen können.
Vergibt die Stadt Köln auch Wohnbaugrundstücke im Kölner Umland?
Wir haben grundsätzlich nur Wohnbaugrundstücke innerhalb des Kölner Stadtgebiets zu vergeben. Wenn Interesse an einer Fläche im Kölner Umland besteht, können Sie hierzu die entsprechende Kommune kontaktieren.
Aktuelle Angebote
Hier finden Sie alle relevanten Angaben zu den Grundstücken, Ansprechpersonen und Informationen zum jeweiligen Vergabeverfahren. Wir führen keine Interessentendatenbank. Daher empfehlen wir, diese Seite regelmäßig auf neue baureife Grundstücke zu überprüfen.
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Abgeschlossene Konzeptvergaben
Sürther Feldallee in Rodenkirchen:
Konzeptvergabe für Mehrfamilienhausbebauung: Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH, Mevissenstraße 14, 50668 Köln, Telefon 0221 / 7745-891
Senkelsgraben in Lind:
Konzeptvergabe für eine Klimaschutzsiedlung mit Ein- und Mehrfamilienhausbebauung:
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die BPD Immobilienentwicklung GmbH, Richard-Byrd-Straße 6a, 50829 Köln, Telefon 0221 949800-0