Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann haben Sie ein Recht auf eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Niederlassungserlaubnis müssen Sie bei uns beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie stellen Ihren Lebensunterhalt ohne den Bezug von öffentlichen Sozialleistungen sicher. Das heißt, Sie dürfen keine Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen. 
  • Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichenden Wohnraum. Dies ist der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahre 12 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung steht und für Kinder unter sechs Jahre 10 Quadratmeter.
  • Sie können mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen nachweisen. Den erforderlichen Rentenversicherungsverlauf erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch den*die Ehegatt*in oder Lebenspartner*in erbracht werden. Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2004 im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis waren, müssen Sie die Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung nicht nachweisen. 
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
  • Ihre Deutschkenntnisse entsprechen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2004 im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis waren, benötigen Sie lediglich einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau).
  • Sie können Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2004 im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis waren, müssen Sie die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachweisen. 

Sie müssen grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen können, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen, ob wir von bestimmten Voraussetzungen absehen können.

Für folgende Personengruppen gelten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis andere Voraussetzungen:

  • Kinder ab 16 Jahren
  • Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
  • Fachkräfte
  • Selbstständige Personen

Weitere Informationen finden Sie ganz unten auf dieser Seite oder auf unserer Informationsseite für die Niederlassungserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Anerkannter und gültiger Nationalpass
  • Digitales biometrisches Passfoto
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel durch Kontoauszüge. Bei einer eigenen Immobilie benötigen wir die dritte Abteilung des Grundbuchauszugs, Nachweise über die Kosten des monatlichen Hausgeldes und eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie.
  • Nachweis über die Krankenversicherung bei selbstständigen Personen
  • Aktueller Rentenversicherungsverlauf
  • Nachweis in Form eines Sprachzertifikats über Deutschkenntnisse auf B1 Niveau
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Nachweis erfolgt in der Regel über den Test "Leben in Deutschland" oder durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses mindestens einer Mittelschule.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Vorsprache

Sie können uns Ihren Antrag gerne über unser Kontaktformular zusenden. Verwenden Sie hierfür bitte das Anliegen "Erstantrag Niederlassungserlaubnis". Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Niederlassungserlaubnis ausstellen können. 

Gebühren

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 113 Euro bezahlen.

Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre: 37 Euro 

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bezirksausländerämter
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Abteilungen
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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