Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Europäischen Kommission vom 3. März 2022, welcher ein erleichtertes aufenthaltsrechtliches Verfahren für Geflüchtete aus der Ukraine ermöglicht. 

Benötigte Dokumente

  • einen noch mindestens sechs Monate gültigen Nationalpass oder ein Reiseausweis für Flüchtlinge

  • ein biometrisches Passfoto, nicht älter als drei Monate

  • gegebenenfalls eine Bescheinigung, wenn Sie sich in einer städtischen Unterkunft aufhalten

  • gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise eine entsprechende Fiktionsbescheinigung

Für wen gilt das erleichterte Verfahren?

Das erleichterte Verfahren gilt für Sie, wenn Sie

  • ukrainische*r Staatsbürger*in sind, sich in der Ukraine mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis aufgehalten haben oder dort einen nationalen oder internationalen Schutzstatus innehaben,
  • sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und
  • wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen aus der Ukraine geflüchtet sind.

Erstmalige Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie aus der Ukraine zugezogen sind, dürfen Sie sich die ersten 90 Tage nach Ihrer Ankunft legal in Deutschland aufhalten. Sie müssen innerhalb dieser Zeit bei uns vorsprechen. Wir prüfen zunächst, ob Sie hier in Köln bleiben können. Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie automatisch in ein anderes Bundesland weitergeleitet – in dem noch Platz ist. Die Verteilung erfolgt nach einem festen Quotenschlüssel auf die Bundesländer in Deutschland. Das heißt, jedes Bundesland nimmt eine bestimmte Anzahl von Geflüchteten auf. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat aktuell schon mehr Menschen aus der Ukraine aufgenommen, als es laut Regel eigentlich sollte. Aus diesem Grund sollen neu eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine ab sofort auf die anderen Bundesländer umverteilt werden.

Wenn Sie dauerhaft in Köln bleiben können, melden Sie bitte Ihren Wohnsitz in Köln an. Dies können Sie in einem unserer neun Kundenzentren tun. Außerdem benötigen Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Diese müssen Sie innerhalb der 90 Tage beantragen. Für die Beantragung müssen Sie einen Termin in unserem Ausländeramt vereinbaren. Nutzen Sie hierzu unser Terminbuchungssystem. Sollten Sie für Ihren Termin eine*n Dolmetscher*in benötigen, bitten wir Sie, diese*n selbst zu organisieren. 

Wenn Sie keinen Nationalpass haben oder dieser weniger als sechs Monate gültig ist, nutzen Sie die Zeit bis zu Ihrem Termin, um einen neuen Nationalpass oder ein ähnliches Dokument bei Ihrer Botschaft zu beantragen.

Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Sofern Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind, besteht dieser Aufenthaltstitel auch nach dem 4. März 2025 mit allen Auflagen und Nebenbestimmungen fort.

Sie benötigen keinen neuen Aufenthaltstitel und keinen Termin zur Verlängerung.

Die erste Verordnung der Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert die Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bis zum 4. März 2026. 

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Bescheinigung zur Bestätigung, dass Sie aufgrund der ersten Verordnung der Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung weiterhin im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz sind. Diese Bescheinigung können Sie online ausfüllen und herunterladen. 

Bescheinigung für Geflüchtete aus der Ukraine über die weitere Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz

Für Sie bedeutet das konkret: Sie dürfen weiterhin arbeiten. Sie sind weiterhin berechtigt, Leistungen nach dem SGB IISGB XIIBAföG, Kindergeld, Krankenkassenleistungen und Wohngeld zu beantragen und zu erhalten.

Die Wohnsitzverpflichtung für Köln entfällt, sobald Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind. Sie dürfen dann Ihren Wohnort in Deutschland frei wählen.

Ich habe meine elektronische Aufenthaltskarte verloren oder ein neues Reisedokument erhalten

Wenn Sie Ihre elektronische Aufenthaltskarte verloren oder ein neues Reisedokument beziehungsweise einen neuen Nationalpass erhalten haben, buchen Sie bitte einen Termin zur Vorsprache. 

Terminbuchung Neuausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte

Bei weiteren Anliegen rund um das Thema Neuausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte kontaktieren Sie uns bitte.

Kontaktformular Ausländeramt

Häufig gestellte Fragen

Arbeit, Studium oder Ausbildung

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Arbeit, Studium und Ausbildung zusammengestellt.

Arbeit, Studium und Ausbildung für Geflüchtete aus der Ukraine

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die Terminbestätigung, zum Beispiel das Einladungsschreiben oder unsere Bestätigung per E-Mail mit. Diese müssen Sie am Eingang vorzeigen.

Gebühren

Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:

  • Verlängerung bis 18 Jahre: 46,50 Euro
  • Verlängerung ab 18 Jahre: 93 Euro

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten – Migration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Asylangelegenheiten 0221 / 221 - 29758 Arbeitsmigration: 0221 / 221 - 93381 Einreise: 0221 / 221 - 29902 Firmenservice: 0221 / 221 - 30366
Telefax
0221 / 221-33002
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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