Beschreibung

Die Verlustmeldung der verlorenen Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) erfolgt im Verkehrsblatt (Aufbietung).

Nach erfolgter Aufbietung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) können Sie die neu erstellte Zulassungsbescheinigung Teil II nach einer gesetzlichen Sperrfrist von drei Wochen abholen.  

Für die Abholung der neu erstellten Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie einen Termin vereinbaren. Nähere Informationen zur Abholung entnehmen Sie bitte dem Online-Terminkalender der Kfz-Zulassungsstelle:

Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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