Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern, sei es durch Eheschließung, persönliche Erklärung oder behördliche Namensänderung. Die verschiedenen Möglichkeiten den Vornamen und/oder den Familiennamen zu ändern, stellen wir Ihnen hier vor.

Informationen zum Ehenamen

Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.

Bestimmung eines Ehenamens

Sollten Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben, können Sie ihn auch während der Ehe wieder ablegen.

Möglichkeiten für bestehende Ehenamen vor dem 1. Mai 2025

Nach Auflösung Ihrer Ehe können Sie Ihren früheren Geburtsnamen oder Familiennamen wieder annehmen.

Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens

Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene

Sie können Ihren Geburtsnamen, den Sie vor dem 1. Mai 2025 erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen bei uns neu bestimmen. 

Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene

Änderung des Geburtsnamens für Minderjährige

Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Wenn Sie Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in sind, haben Sie, Ihr*e Ehepartner*in und Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen.

Namenserklärung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Angleichung nach Einbürgerung

Wenn Sie Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und Ihr Name nunmehr nach deutschem Recht zu beurteilen ist, können Sie Ihren Namen an das deutsche Recht angleichen. Das ist beispielsweise interessant, wenn Sie nach Ihrem Heimatrecht keinen Vor- und Familiennamen erworben haben, sondern eine sogenannte Namenskette.

Namensänderung durch Angleichungserklärung

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu festlegt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.

Vornamen - Erklärung zur Reihenfolge

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, jedoch keine der oben genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, könnte eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz für Sie in Betracht kommen. Vornamen und/oder Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Änderung des Vor- oder Familiennamens

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Standesamt
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22391
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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