Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern, sei es durch Eheschließung, persönliche Erklärung oder behördliche Namensänderung. Die verschiedenen Möglichkeiten den Vornamen und/oder den Familiennamen zu ändern, stellen wir Ihnen hier vor.
Informationen zum Ehenamen
Wenn Sie bei Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.
Sollten Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben, können Sie ihn auch während der Ehe wieder ablegen.
Nach Auflösung Ihrer Ehe können Sie Ihren früheren Geburtsnamen oder Familiennamen wieder annehmen.
Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene
Sie können Ihren Geburtsnamen, den Sie vor dem 1. Mai 2025 erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen bei uns neu bestimmen.
Änderung des Geburtsnamens für Minderjährige
Es kann viele Ereignisse geben, weshalb der Geburtsname Ihres Kindes geändert werden soll.
Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Wenn Sie Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in sind, haben Sie, Ihr*e Ehepartner*in und Ihre Kinder die Möglichkeit, Ihre Vornamen und Familiennamen in eine deutschsprachige Form zu bringen sowie Ihren Vatersnamen abzulegen.
Angleichung nach Einbürgerung
Wenn Sie Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und Ihr Name nunmehr nach deutschem Recht zu beurteilen ist, können Sie Ihren Namen an das deutsche Recht angleichen. Das ist beispielsweise interessant, wenn Sie nach Ihrem Heimatrecht keinen Vor- und Familiennamen erworben haben, sondern eine sogenannte Namenskette.
Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.
Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu festlegt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, jedoch keine der oben genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, könnte eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz für Sie in Betracht kommen. Vornamen und/oder Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Standesamt
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-22391
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Standesamt
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)
Fahrplanschnellsuche
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