Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung haben, können Sie und Ihr*e Ehegatt*in Ihren neuen Ehenamen auf Ihr Kind übertragen. Ist auch der andere Elternteil sorgeberechtigt oder führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, ist allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig. Diesen Vorgang nennt man Einbenennung.

Sollte Ihre Ehe aufgelöst werden, können Sie die Einbenennung, unabhängig vom Alter des Kindes, zurücknehmen. Dies nennt man Rückbenennung.

Benötigte Dokumente

  • Eheurkunde

    Sie benötigen die Eheurkunde, um nachzuweisen, dass Sie verheiratet sind und einen Ehenamen führen.

  • Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes

  • Zustimmung des anderen Elternteils

    Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht inne haben oder das Kind denselben Familiennamen wie der andere Elternteil führt, benötigen wir eine öffentlich beglaubigte Zustimmung dieses Elternteils zur Namensänderung des Kindes. Unter Umständen kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass

Vorsprache

Sie müssen die Erklärung persönlich gegenüber dem*der Standesbeamt*in abgeben. Zur Erklärung müssen der erklärende Elternteil sowie der*die Ehegatt*in anwesend sein. Wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss Ihr Kind zustimmen und daher ebenfalls persönlich anwesend sein.

Der andere Elternteil muss der Einbenennung seine Einwilligung geben, wenn er auch das Sorgerecht inne hat oder das Kind seinen Familiennamen als Geburtsnamen führt. Dies kann der Elternteil im Vorfeld getrennt oder mit dem erklärenden Elternteil und den anderen Beteiligten zusammen erklären.

Für die Vorsprache müssen Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

Gebühren

  • 21 Euro für die Erklärung zur Einbenennung
  • 9 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung

Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

  • § 1617 e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569133
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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