Sie können Ihren Geburtsnamen, den Sie vor dem 1. Mai 2025 erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen bei uns neu bestimmen. 

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

    Sie erhalten die beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sollten Sie im Ausland geboren sein, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mit.

  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich

    Bitte informieren Sie sich unter den jeweiligen Aufklappern.

Anschluss an den Ehenamen der Eltern

Sofern Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt keinen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, haben Sie den Familiennamen eines Elternteils erhalten. Sollten Ihre Eltern inzwischen einen Ehenamen bestimmt haben, können Sie sich dieser Erklärung anschließen und diesen Namen zu Ihrem Geburtsnamen bestimmen. Für diese Erklärung benötigen wir zusätzlich die Heiratsurkunde Ihrer Eltern.

Wiederannahme eines früheren Geburtsnamens

Wenn sich Ihr Geburtsname durch Erwachsenenadoption oder eine Einbenennung geändert hat, können Sie dies durch eine einfache Erklärung vor uns widerrufen.

Annahme des Familiennamens des anderen Elternteils oder eines Doppelnamens

Wenn Ihr Geburtsname nicht der Ehename Ihrer Eltern ist, haben Sie einen Familiennamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen erhalten. Sie können einmalig Ihren Geburtsnamen in den Familiennamen Ihres anderen Elternteils ändern. Sie können auch aus den Familienanmen Ihrer Eltern einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich, bilden. Für diese Erklärungen benötigen wir die öffentlich beglaubigte Zustimmung des Elternteils, dessen Namen Sie annehmen oder hinzufügen möchten.

Sollte Ihr Familienname bereits aus mehreren Namen bestehen, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu verkürzen.

Die vorgenannten Möglichkeiten der Namensänderung gelten nicht, wenn sich Ihr Familienname durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz geändert hat.

Annahme des Geburtsnamens des Elternteil nach Auflösung der Ehe der Eltern

Sollten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet gewesen sein und einen Ehenamen geführt haben, wurde dieser Ehename Ihr Geburtsname. Wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und Ihre Eltern wieder die Namen führen, die sie vor der Eheschließung führten, können Sie sich der Wiederannahmeerklärung Ihres Elternteils anschließen, wenn Sie dessen öffentlich beglaubigte Zustimmung erhalten. 

Bitte bringen Sie hierfür auch einen Nachweis darüber mit, dass der Elternteil, dessen Namen Sie annehmen möchten, nach der Auflösung der Ehe wieder einen früher geführten Namen angenommen hat. Dies kann entweder ein aktueller Auszug aus dem Eheregister oder eine Bescheinigung über die Wiederannahme eines früheren Namens sein.

Einbenennung

Sollte eines Ihrer Elternteile mit einer anderen Person verheiratet sein und diese einen Ehenamen führen, können Sie diesen Ehenamen als Geburtsnamen erwerben. Für diese Erklärung benötigen wir die öffentlich beglaubigte Zustimmung aller Beteiligten.

Vorsprache

Die Vorsprache muss persönlich erfolgen und ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Gebühren

Die Erklärung kostet 21 Euro.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569133
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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