Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig.
Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2018 geboren, können Sie es für das Schuljahr 2024/2025 ebenfalls an der Schule Ihrer Wahl anmelden.
Sie können Ihr Kind vom 23. bis zum 27. Oktober 2023 an einer städtischen Grundschule anmelden. Dies ist der Hauptanmeldezeitraum. Die Anmeldung an einer städtischen Grundschule ist bis zum 15. November 2023 fristgerecht möglich. Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung finden Sie hier auf dieser Seite.
Benötigte Dokumente
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Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
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Ihren Personalausweis
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Die Elternbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen
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Ein Nachweis über die Masernschutzimpfung
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Die Taufurkunde bei Anmeldung an einer konfessionellen Schule
Die Schritte vor der Einschulung
Wird Ihr Kind bald 6 Jahre alt und somit schulpflichtig? In diesem kurzen Erklärfilm zeigen wir Ihnen die Schritte vor der Einschulung und wie Sie Ihr Kind anmelden.
Wann kann ich mein Kind für das Schuljahr 2024/2025 anmelden?
Sie können Ihr Kind vom 23. bis 27. Oktober 2023 an einer städtischen Grundschule anmelden. Dies ist der Hauptanmeldezeitraum. Die Anmeldung an einer städtischen Grundschule ist bis zum 15. November 2023 fristgerecht möglich. Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung Ihres Kindes einen Termin bei der gewünschten Schule. Die Termine können Sie online über die jeweilige Internetseite der Schule oder telefonisch mit der Schule vereinbaren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Schulen.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Sie haben Anspruch auf einen Schulplatz in der städtischen Schule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, wenn diese genügend Plätze hat. Sie können zwischen einer städtischen Bekenntnisschule (evangelisch oder katholisch) und einer Gemeinschaftsschule wählen.
Leider kann es vorkommen, dass an der Schule, die Sie sich ausgesucht haben, zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es immer erforderlich, dass Sie einen Zweitwunsch auf dem Anmeldebogen angeben. Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.
Schulärztliche Untersuchung
Den Termin der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung.
Gemeinsames Lernen
Die Anmeldung für Kinder im Gemeinsamen Lernen erfolgt genauso wie für andere Kinder. Vor der Aufnahme müssen wir aber in bestimmten Fällen noch zustimmen, wenn besondere Ausstattungsbedarfe bestehen oder ein Transport erforderlich ist.
Bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen können Sie sich an die Fachberatung des Schulamtes für die Stadt Köln wenden, Telefon 0221 / 221-29168.
Eine Übersicht der Schulen mit Gemeinsamen Lernen finden Sie in dieser Kartenansicht:
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.
Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Unterstützungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.
Fragen zur Anmeldung
Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine der in der Elternbenachrichtigung angegebenen Grundschulen oder telefonisch an uns über die Hotline 0221 / 221-30199. Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.
Informationen zum Anmeldeverfahren
Jede Grundschule hat eine festgelegte Anzahl von Plätzen. Die Schule muss vorrangig die Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist. Manchmal reichen die Plätze aber nicht aus, weil besonders viele Eltern sich diese Schule wünschen. Dann müssen weitere Kriterien angewandt werden, zum Beispiel Geschwisterkind, Schulwegnähe, um eine Auswahl vorzunehmen. Daher können nicht immer alle Erstwünsche erfüllt werden. In einem solchen Fall wird die Schule Ihre Anmeldung an die von Ihnen genannte Zweitwunsch-Schule weitergeben.
In wenigen Fällen kann es leider dazu kommen, dass auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen einen Vorschlag machen, an welcher Schule in der Nähe Ihrer Wohnung noch Plätze zur Verfügung stehen.
Bei Fragen können Sie sich an uns wenden.
Wie begleite ich mein Kind im Übergang in die Schule?
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für Eltern und Kinder ein großer Schritt. Was können wir zusammen tun, dass er gut gelingt?
Tipps zum Schulbeginn
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulservice
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221 - 30199
- Telefax
- 0221 / 221 - 6569110
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulservice
- Öffnungszeiten
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Termine nur nach telefonischer Vereinbarung