Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig.
Benötigte Dokumente
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Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
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Ihr Ausweisdokument
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Die Elternbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldebogen von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist, damit die Anmeldung Gültigkeit hat.
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Ein Nachweis über die Masernschutzimpfung
Alternativ einen Immunitätsnachweis oder eine Bescheinigung über Kontraindikation bei zum Beispiel einer Unverträglichkeit.
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Die Taufurkunde bei Anmeldung an einer konfessionellen Schule
Die Schritte vor der Einschulung
Wird Ihr Kind bald 6 Jahre alt und somit schulpflichtig? In diesem kurzen Erklärfilm zeigen wir Ihnen die Schritte vor der Einschulung und wie Sie Ihr Kind anmelden.
Wann kann ich mein Kind für das Schuljahr 2026/2027 anmelden?
Die Anmeldefrist für Grundschulen endete am 15. November 2025.
Sollten Sie Ihr Kind noch nicht angemeldet haben, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu der von Ihnen favorisierten Grundschule auf und vereinbaren Sie einen Anmeldetermin.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer Wunschschule.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Sie haben Anspruch auf einen Schulplatz in der städtischen Schule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, wenn diese ausreichend Plätze hat. Sie können zwischen einer städtischen Bekenntnisschule (evangelisch oder katholisch) und einer Gemeinschaftsgrundschule wählen.
Leider kann es vorkommen, dass an der Schule, die Sie sich ausgesucht haben, zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es immer erforderlich, dass Sie einen Zweitwunsch auf dem Anmeldebogen angeben. Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.
Informationen und Fragen zum Anmeldeverfahren
Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.
Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.
Hotline: 0221 / 221-30199
Schulärztliche Untersuchung
Den Termin der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung in der Schule.
Gemeinsames Lernen
Die Anmeldung für Kinder im Gemeinsamen Lernen erfolgt genauso wie für andere Kinder. Vor der Aufnahme müssen wir aber in bestimmten Fällen noch zustimmen, wenn besondere Ausstattungsbedarfe bestehen oder ein Transport erforderlich ist.
Bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen können Sie sich an die Fachberatung des Schulamtes für die Stadt Köln wenden, Telefon 0221 / 221-29168.
Eine Übersicht der Schulen mit Gemeinsamen Lernen finden Sie in dieser Kartenansicht:
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwickung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.
Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Unterstützungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.
Wie begleite ich mein Kind im Übergang in die Schule?
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für Eltern und Kinder ein großer Schritt. Was können wir zusammen tun, dass er gut gelingt?