Für Schüler*innen der Grundschule Klasse 1 bis 4 (Primarstufe) bietet das Verkehrsträgerunternehmen KVB das "Deutschlandticket" und das "Deutschlandticket Schule" an.
Wenn Ihr Kind eine städtische Schule besucht und freifahrtberechtigt ist, können wir die Kosten für das Fahrticket teilweise beziehungsweise in voller Höhe übernehmen.
Benötigte Dokumente
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Antragsformular Deutschlandticket (ehemals PrimaTicket)
Wenn Ihr Kind Anspruch auf ein Deutschlandticket hat, informiert das Schulsekretariat das zuständige Bürgeramt über die Schulanmeldung Ihres Kindes. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag bei der Schule stellen.
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Antragsformular Deutschlandticket Schule, ab 1. Dezember 2023 (ehemals SchülerTicket im Fakultativmodell)
Das Antragsformular für das Deutschlandticket Schule erhalten Sie im Schulsekretariat der besuchten Schule. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Schulbesuch bestätigt und der Antrag an die Kölner Verkehrs-Betriebe weitergeleitet.
Fahrtickets
Zur Beförderung Ihres Kindes werden vom Verkehrsträger Kölner Verkehrs-Betriebe das "Deutschlandticket" und das "Deutschlandticket Schule" angeboten:
Deutschlandticket
Grundsätzlich können Sie das Deutschlandticket erwerben. Dieses ist an allen Tagen im Jahr rund um die Uhr gültig.
Schulkinder, die einen Anspruch auf Freifahrtberechtigung haben, erhalten ein kostenloses Deutschlandticket. In diesem Fall informiert das Schulsekretariat das zuständige Bürgeramt über die Schulanmeldung Ihres Kindes. Das Bürgeramt prüft, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Freifahrtberechtigung hat. Sofern ein Anspruch vorliegt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid und ein Formular zur Einverständniserklärung der Weitergabe der Daten Ihres Kindes an die KVB AG. Diese Daten werden zur Ausstellung des Tickets benötigt. Nach Vorliegen Ihrer Einverständniserklärung bestellt das Bürgeramt ein kostenfreies Deutschlandticket. Sollte Ihr Kind keinen Anspruch auf Freifahrtberechtigung haben, können Sie das Deutschlandticket eigenständig als Abonnement kaufen.
Deutschlandticket Schule
An einigen Schulen gibt es auch die Möglichkeit, das Deutschlandticket Schule (ehemals SchülerTicket im Fakultativmodell) zu erwerben. Dieses ist an allen Tagen im Jahr rund um die Uhr gültig.
Die Entscheidung zur Einführung des Deutschlandticket Schule wird von der Schulkonferenz getroffen. Alternativ bleibt es beim Deutschlandticket. Mit Einführung des Deutschlandticket Schule entfällt das Angebot des Deutschlandticket für Freifahrberechtigte an dieser Schule. Ob es an der Schule Ihres Kindes das Deutschlandticket Schule gibt, können Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule erfragen.
Da das Deutschlandticket Schule nicht nur für den Schulbesuch, sondern auch privat im gesamten VRS-Gebiet genutzt werden kann, wird für Freifahrberechtigte ein Eigenanteil erhoben. Er beträgt:
- 11,20 Euro monatlich für das erste freifahrberechtigte Kind und
- 5,60 Euro monatlich für das zweite freifahrberechtigte Kind einer Familie
- Jedes weitere freifahrberechtigte Kind einer Familie ist von der Zahlung eines Eigenanteils befreit
- 14 Euro monatlich für volljährige freifahrberechtigte Kinder einer Familie. Sie bleiben bei der Staffelung der Eigenanteile unberücksichtigt.
Die Prüfung der Freifahrberechtigung erfolgt durch das Bürgeramt, in dessen Bezirk die Schule Ihres Kindes liegt. Das Antragsformular für das Deutschlandticket Schule erhalten Sie im Schulsekretariat der besuchten Schule. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Sofern Ihr Kind freifahrberechtigt ist, füllen Sie bitte auch Ziffer 12 des Antragsformulars aus. Das Schulsekretariat bestätigt den Schulbesuch und leitet den Antrag entweder zuerst an das zuständige Bürgeramt zur Prüfung der Freifahrtberechtigung oder direkt an die an die KVB AG weiter. Sofern Ihr Kind freifahrtberechtigt ist, zahlen Sie nur den Preis in der Höhe des zu zahlenden Eigenanteils.
Freifahrtberechtigung
Schulkinder der Primarstufe – Klasse 1 bis 4 der Grundschulen und entsprechende Klassen der Förderschulen – haben einen Anspruch auf Freifahrt, wenn:
- der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Grundschule (Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule) mehr als 2 Kilometer beträgt oder
- dieser Weg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht, sodass eine Ausnahmeregelung erforderlich wird.
Auch bei Schulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird bei der Anspruchsprüfung der Weg zur nächstgelegenen, geeigneten und aufnahmebereiten Schule zugrunde gelegt. Die Prüfung des Anspruchs auf Freifahrtberechtigung erfolgt durch das Bürgeramt, in dessen Bezirk die Schule Ihres Kindes liegt.
Schülerspezialverkehr
Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt. Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.