Sie möchten eine Werbeanlage errichten oder ändern? Dann benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung.
Als Werbeanlagen gelten zum Beispiel Werbeschilder, Lichtwerbung, Beschriftungen von Schaufenstern und Fassaden, Schaukästen, aber auch freistehende Konstruktionen. Allgemein geht es um fest installierte Einrichtungen, die etwas ankündigen, bewerben oder auf ein Unternehmen beziehungsweise einen Beruf hinweisen und von öffentlichen Flächen aus sichtbar sind.
Benötigte Dokumente
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Angaben zum Vorhaben
Sie füllen im Bauportal.NRW die "Antrag auf Genehmigung von Werbeanlagen" aus. Die Angaben im Bauportal.NRW ersetzen das Antragsformular.
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Flurkarte
Die Flurkarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder "Liegenschaftskarte" genannt, darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei nicht freistehenden Werbeanlagen zeichnen Sie die geplanten Werbeanlagen ungefähr maßstäblich als roten Strich entsprechend ihrer Lage am Gebäude in die Karte ein und geben die Lage- und Ausbreitmaße der Werbeanlage an. Die Flurkarte erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, siehe Link unter "Downloads und Infos" .
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Bei freistehenden Werbeanlagen: Lageplan
Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage einer Flurkarte erstellt sein. Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen Ortssatzung, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abstände zu baulichen Anlagen, anderen Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen. Außerdem muss die horizontale Vermassung der Werbeanlage sowie die Angaben zu den Höhen der Werbeanlage und der Geländehöhen im Lageplan angegeben sein. Freistehende Werbeanlage lösen außerdem Abstandsflächen aus, diese müssen im Lageplan berechnet und dargestellt werden. Im Plankopf müssen angegeben sein: Planverfasser*in und Bauherrschaft jeweils mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Vorhabenbezeichnung, Angaben zum Grundstück, Maßstab sowie das aktuelle Datum. Wir benötigen die Datei im PDF-Format. Alle Zeichnungsebenen (Layer) müssen in einer Ebene zusammengeführt sein.
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Bauzeichnungen
Zu den Bauzeichnungen gehören mindestens eine Ansichts- und eine Schnittzeichnung im Maßstab 1:50. Wenn die Fassade viele Versprünge hat, reichen Sie bitte auch eine Grundrisszeichnung der betroffenen Fassade ein. Die Bauzeichnungen enthalten die Darstellung der geplanten Werbeanlagen und die Farben mit der Nummer aus dem RAL-Farbregister. Die Werbeanlagen müssen außerdem komplett vermaßt sein, einschließlich ihrer Lage an der Fassade. Anzugeben sind über Maßketten, also Länge, Breite sowie der vertikale Abstand zum Gehweg oder Boden und die horizontalen Abstände zu Gebäudekanten oder Grenzen. Wir benötigen die Datei im PDF-Format. Alle Zeichnungsebenen (Layer) müssen in einer Ebene zusammengeführt sein.
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Fotomontagen
Die farbigen Fotomontagen müssen wiedergeben: die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder an der sie angebracht werden soll sowie die vorhandenen Werbeanlage auf dem Grundstück und möglichst die der direkt angrenzenden Grundstücke. Auch hier benötigen wir eine PDF-Datei.
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Herstellungskosten
Bitte geben Sie die Herstellungskosten in Euro einschließlich der Montagekosten und der Umsatzsteuer an.
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Baubeschreibung
Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn Sie bauliche Änderungen vornehmen möchten. Zum Beispiel wenn Sie Austeckschilder oder Leuchtkästen an der Fassade montieren oder einen Werbepylon aufstellen möchten. Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, der Ihnen unter "Downloads und Infos" zur Verfügung steht und den Sie ausgefüllt im PDF-Format hochladen.
Was muss ich bei Werbeanlagen beachten?
Entwurfsverfassende Person: Sie müssen nicht bauvorlagenberechtigt sien, um einen Antrag zu stellen. Das heißt, Sie oder eine ausführende Firma können die Bauvorlagen erstellen, wenn Sie oder die ausführende Firma über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Darstellung nach Bauprüfverordnung verfügen. Personen, die bisher noch keinen Antrag erfolgreich gestellt haben, sind dazu nach unserer Erfahrung nicht in der Lage. Kompetente Personen sind Architekt*innen und, je nach Erfahrung, Bauingenieur*innen sowie zum Teil Mitarbeitende der Werbeagenturen und Werbemittelfirmen.
Örtliches Planungsrecht: Beachten Sie bei der Planung das örtliche Planungsrecht. Insbesondere, wenn Werbe- oder Baugestaltungssatzungen vorliegen. Diese finden Sie in unserem Glossar unter P wie Planungsrecht.
Denkmalschutz: Wenn Sie eine Werbeanlage an oder in der Nähe von einem Gebäude errichten möchten, dass unter Denkmalschutz steht, müssen Sie den Bau mit unserem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abstimmen – möglichst bevor Sie den Antrag stellen.
Baugenehmigungsfreie Werbeanlagen: Welche Werbeanlagen Sie ohne Genehmigung einrichten können, erfahren Sie hier:
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie stellen die Anzeige online über das Bauportal.NRW.
Bitte nutzen Sie im Bauportal die Antragsart "Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen".
Mehr zum Ablauf des digitalen Verfahrens erfahren Sie hier:
Sie haben Fragen?
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu Verfahrensfragen und zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere zum Baurecht.
Gebühren
Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro und maximal 10 Prozent der Herstellungssumme.
Baulasten, Abweichungen und Ähnliches berechnen wir gesondert.
Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)