Wenn Sie eine Werbeanlage errichten oder ändern möchten, benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Informationen zur Beantragung finden Sie auf dieser Seite. 

Benötigte Dokumente

  • Angaben zum Vorhaben

    Seit der digitalen Antragstellung müssen Sie das Antragformular (Anlage I/4 zur VV BauPrüfVO) nicht mehr ausfüllen und hochladen, da die dort enthaltenen Informationen im Bauportal.NRW von Ihnen abgefragt werden. Falls Sie den Vordruck dennoch ausfüllen und beifügen möchten, verwenden Sie das Formular des Bauministeriums des Landes NRW, das Sie unter "Downloads und Infos" finden. Mit Wegfall des gesetzlichen Schriftformerfordernisses müssen Sie den Formularvordruck nicht mehr unterschreiben.

  • Flurkarte

    Die Flurkarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster" oder "Liegenschaftskarte" genannt, darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei nicht freistehenden Werbeanlagen zeichnen Sie die geplanten Werbeanlagen ungefähr maßstäblich als roten Strich entsprechend ihrer Lage am Gebäude in die Karte ein und geben die Lage- und Ausbreitmaße der Werbeanlage an. Die Flurkarte erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.

  • Lageplan – nur bei freistehenden Werbeanlagen erforderlich

    Der Lageplan sollte mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage einer Flurkarte erstellt sein. Der Lageplan muss enthalten: rechtmäßige Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen Ortssatzung, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abstände zu baulichen Anlagen, anderen Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen. Außerdem muss die horizontale Vermassung der Werbeanlage sowie die Angaben zu den Höhen der Werbeanlage und der Geländehöhen im Lageplan angegeben sein. Freistehende Werbeanlage lösen außerdem Abstandsflächen aus, diese müssen im Lageplan berechnet und dargestellt werden. Im Plankopf müssen angegeben sein: Planverfasser und Bauherrschaft jeweils mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Vorhabenbezeichnung, Angaben zum Grundstück, Maßstab sowie aktuelles Datum. Speicherfomat ist das PDF-Format. Auch in diesem Format müssen alle Zeichnungsebenen (Layer) in einer Ebene zusammengeführt werden.

  • Bauzeichnungen

    Zu den Bauzeichnungen gehören mindestens eine Ansichts- und eine Schnittzeichnung im Maßstab 1:50. Wenn die Fassade viele Versprünge hat, reichen Sie bitte auch eine Grundrisszeichnung der betroffenen Fassade ein. Die Bauzeichnungen enthalten die Darstellung der geplanten Werbeanlagen und die Farben mit Angabe der Nummer aus dem RAL-Farbregister. Die Werbeanlagen müssen außerdem komplett vermaßt sein, einschließlich ihrer Lage an der Fassade. Anzugeben sind über Maßketten also Länge, Breite sowie der vertikale Abstand zum Gehweg oder Boden und die horizontalen Abstände zu Gebäudekanten oder Grenzen. Alle Zeichnungsebenen (Layer) müssen grundsätzlich in einer Ebene zusammengeführt werden und im PDF-Format hochgeladen werden.

  • Foto- beziehungsweise Lichtbildmontagen

    Die farbigen Fotomontagen müssen wiedergeben: die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder an der sie angebracht werden soll sowie die vorhandenen Werbeanlage auf dem Grundstück und möglichst die der direkt angrenzenden Grundstücke. Auch hier gilt das PDF-Format.

  • Angabe der Herstellungssumme

    Bitte geben Sie die Herstellungskosten einschließlich der Montagekosten und der Umsatzsteuer in Euro an.

  • Baubeschreibung

    Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, der Ihnen unter "Downloads und Infos" zur Verfügung steht und den Sie ausgefüllt im PDF-Format hochladen.

Als Werbeanlagen bezeichnet man ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisungen oder als Hinweis auf ein Gewerbe und Beruf dienen sollen und die von öffentlichen Flächen sichtbar sind. Beispiele dafür sind Werbeschilder, Lichtwerbung, Beschriftungen und Bemalungen von Schaufenstern, Fassaden und Schaukästen, aber auch freistehende Konstruktionen. 

Was Sie beachten und wissen müssen

Die entwurfsverfassende Person muss nicht bauvorlageberechtigt sein. Das heißt, die antragstellende Person oder die ausführende Firma kann die Bauvorlagen erstellen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der Darstellung nach Bauprüfverordnung verfügt. Eine Person, die bisher noch keinen Antrag erfolgreich gestellt hat, ist dazu nach unserer Erfahrung nicht in der Lage. Kompetente Personen sind Architekt*innen und je nach Erfahrung, Bauingenieur*innen sowie zum Teil Mitarbeitende der Werbeagenturen und Werbemittelfirmen.

Bei der Planung ist das örtliche Planungsrecht zu beachten, insbesondere wenn Werbe- oder Baugestaltungssatzungen vorliegen. Diese finden Sie in unserem Glossar unter P wie Planungsrecht. 

Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder die in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden stehen, müssen Sie die Werbung mit der Stadtkonservator*in, also dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, abstimmen, möglichst bevor Sie den Antrag stellen.  

Baugenehmigungsfreie Werbeanlagen regelt § 62 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018. Darüber informiert Sie eine eigene Infoseite, die Sie unter "Downloads und Infos" finden.

Planen Sie eine großflächige Werbeanlage an einem Baugerüst? Dann informieren Sie sich bitte über unser Merkblatt "Gerüstwerbung, Planungshinweise großflächige Werbeanlagen", dass Sie unter "n und Infos" finden. 

Der Antrag für Werbeanlagen stellen Sie bitte digital. Bitte informieren Sie sich über unsere Infoseite zum digitalen Bauantrag. Unter der nächsten Überschrift finden Sie den Link dorthin. 

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag für Werbeanlagen stellen Sie digital bei uns mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen. Dafür laden Sie die vollständigen Bauvorlagen beim Bauportal.NRW hoch, an das wir angebunden sind.

Weitere Infomationen: Bauanträge digital stellen

Sie haben Fragen?

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu Verfahrensfragen und zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere hinsichtlich des Baurechts.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für Fragen

Gebühren

Die Gebühren berechnen wir nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro und höchstens 10 Prozent der Herstellungssumme. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter berechnen wir gesondert.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos