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© Reinhild Kassing

Wenn Sie sich nicht mehr um Ihre Dinge kümmern können.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie krank sind.
  • Oder weil Sie einen Unfall hatten.

Zum Beispiel:

  • Dinge mit der Bank.
  • Dinge mit der Kranken-Kasse.
  • Ihren eigenen Haushalt.

Dann können Sie bestimmen: Wer sich um Sie kümmern soll.

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Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.

Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.

Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.

In die Erlaubnis schreiben Sie:

Was die Menschen für Sie tun dürfen.

Und wer Ihnen helfen soll.

 

Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie sich selber eine Person aus.

Diese Person darf für Sie entscheiden.

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Wichtig:

Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:

Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.

Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.

 

Die Vorsorge-Vollmacht muss eine bestimmte Form haben.

Dabei helfen wir Ihnen in unserer Betreuungs-Stelle.

 

Das ist unsere Adresse:

Betreuungs-Stelle bei der Stadt Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Wer kann sich um meine Dinge kümmern?

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Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie selbst Menschen aussuchen.

Zum Beispiel:

  • Personen aus Ihrer Familie
  • Ihren Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
  • Nachbarn
  • Freunde

 

Wenn Sie hilfe-bedürftig werden:

Kann die Person mit Ihrer Vorsorge-Vollmacht

sofort für Sie entscheiden.

In allen Lebens-Bereichen.

Muss ich persönlich vorsprechen?

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Ja.

Sie müssen persönlich vorsprechen.

 

Bitte rufen Sie uns vorher an.

Und machen Sie einen Termin aus.

Unsere Telefon-Nummer ist: 0221 / 221 – 27 610

 

Sie können uns zu diesen Zeiten anrufen:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

von 9 bis 12 Uhr.

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.

Und Dienstag von 14 bis 18 Uhr.

 

Wenn Sie uns nicht erreichen:

Dann können Sie uns immer eine Nachricht hinterlassen.

Dann rufen wir Sie zurück.

Muss ich Gebühren bezahlen?

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Ja.

Das Amt beglaubigt die Vorsorge-Vollmacht.

Beglaubigt heißt:

Ein Amt sagt: Die Vollmacht ist echt.

Die Beglaubigung kostet 10 Euro.

 

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt:

Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

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Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.

Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.

Diese Geheim-Nummer heißt PIN.

Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

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