Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn Sie sich nicht mehr um Ihre Dinge kümmern können.
Zum Beispiel:
- Weil Sie krank sind.
- Oder weil Sie einen Unfall hatten.
Zum Beispiel:
- Dinge mit der Bank.
- Dinge mit der Kranken-Kasse.
- Ihren eigenen Haushalt.
Dann können Sie bestimmen: Wer sich um Sie kümmern soll.
Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
In die Erlaubnis schreiben Sie:
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.
Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie sich selber eine Person aus.
Diese Person darf für Sie entscheiden.
Wichtig:
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.
Die Vorsorge-Vollmacht muss eine bestimmte Form haben.
Dabei helfen wir Ihnen in unserer Betreuungs-Stelle.
Das ist unsere Adresse:
Betreuungs-Stelle bei der Stadt Köln
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Wer kann sich um meine Dinge kümmern?
Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie selbst Menschen aussuchen.
Zum Beispiel:
- Personen aus Ihrer Familie
- Ihren Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau
- Nachbarn
- Freunde
Wenn Sie hilfe-bedürftig werden:
Kann die Person mit Ihrer Vorsorge-Vollmacht
sofort für Sie entscheiden.
In allen Lebens-Bereichen.
Muss ich persönlich vorsprechen?
Ja.
Sie müssen persönlich vorsprechen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin aus.
Unsere Telefon-Nummer ist: 0221 / 221 – 27 610
Sie können uns zu diesen Zeiten anrufen:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
von 9 bis 12 Uhr.
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.
Und Dienstag von 14 bis 18 Uhr.
Wenn Sie uns nicht erreichen:
Dann können Sie uns immer eine Nachricht hinterlassen.
Dann rufen wir Sie zurück.
Muss ich Gebühren bezahlen?
Ja.
Das Amt beglaubigt die Vorsorge-Vollmacht.
Beglaubigt heißt:
Ein Amt sagt: Die Vollmacht ist echt.
Die Beglaubigung kostet 10 Euro.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.
Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.
Diese Geheim-Nummer heißt PIN.
Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.