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Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind. Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.

Auswahl des oder der Bevollmächtigten

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht ist die von Ihnen ausgewählte Person sofort handlungsfähig, wenn Sie hilfebedürftig werden. Bedenken Sie dabei, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person das Recht hat, für Sie Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen. Besprechen Sie deshalb vorher Ihre Entscheidung mit Ihrer Vertrauensperson und Ihrer Familie.

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Grundsätzlich schließt Ihre Vorsorgevollmacht die Bestellung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht sogar aus. In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Ihre Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne in unserer Beratung.

Rufnummern der Betreuungsstelle

Sie erreichen uns unter der folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610

Weiterführende Informationen

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls Betreuungsverfügung an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27610
Telefax
0221 / 221-27546
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf Anrufbeantworter hinterlassen.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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