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© Reinhild Kassing

Seit 1992 gibt es in Deutschland das Betreuungs-Recht.

Dieses Recht regelt die Betreuung von Menschen.

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können.

Wenn Sie manche Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können.

Wenn Sie bestimmte Dinge nicht mehr selbst tun können.

Zum Beispiel:

  • Wegen einer schweren Krankheit.
  • Oder wegen einem Unfall.
  • Oder wegen ihrem Alter.

Dann können Sie eine gesetzliche Betreuung bekommen.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

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Die gesetzliche Betreuung hilft Ihnen:

  • Beim Amt.
  • Bei Fragen zu Gesetzen.
  • Bei Fragen zu Ihren Rechten.

 

Sie hilft zum Beispiel:

  • Einen Brief an den Vermieter oder die Vermieterin schreiben.
  • Einen Platz in einem Heim finden.
  • Bei Briefen vom Amt.
  • Bei Fragen zur Gesundheit.
  • Bei wichtigen Besuchen bei einem Arzt.

 

Der Betreuer oder die Betreuerin hilft auch bei Fragen zum Geld.

Zum Beispiel:

  • Bei Überweisungen
  • Beim Einteilen von Geld

 

Die gesetzliche Betreuung hilft nicht:

  • Bei der Pflege von Menschen
  • Beim Haushalt.

Wie bekomme ich einen gesetzlichen Betreuer?

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Sie müssen einen Antrag schreiben.

Oder das Gericht schreibt den Antrag für Sie.

Oder eine andere Person schreibt den Antrag für Sie.

Hier finden Sie den Antrag für das Bestellen von einem Betreuer oder einer Betreuerin
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Diesen Antrag drucken Sie aus.

Dann füllen Sie den Antrag aus.

Dann unterschreiben Sie den Antrag.

Dann geben Sie den fertigen Antrag beim Betreuungs-Gericht ab.

Oder Sie schicken den Antrag mit der Post an diese Adresse:

Amts-Gericht / Betreuungs-Gericht

Luxemburger Straße 101

50939 Köln

 

Sie haben Fragen zur Betreuung?

Dann rufen Sie uns an.

Unsere Telefon-Nummer ist: 0221 / 221-27 610.

Wer wird der gesetzliche Betreuer oder die Betreuerin?

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Das Gericht entscheidet:

Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.

Aber Sie können sich die Person selber aussuchen.

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • Freunde
  • Nachbarn
  • Bekannte

 

Dazu brauchen Sie eine Betreuungs-Verfügung.

Das ist ein Papier.

Darauf steht: Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll.

Hier finden Sie den Antrag für eine Betreuungs-Verfügung

Was darf der Betreuer oder die Betreuerin entscheiden?

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Der Betreuer oder die Betreuerin entscheidet nicht alles alleine.

Manche Dinge kann nur das Gericht für Sie entscheiden.

Zum Beispiel:

  • Ihre Wohnung kündigen
  • Ihr Geld ausgeben

Bei diesen Dingen muss der Betreuer oder die Betreuerin vorher das Gericht fragen.

Der Betreuer oder die Betreuerin hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.

 

Aber der Betreuer oder die Betreuerin will auch, dass Sie selbstständig bleiben!

Deshalb hilft er Ihnen: Dinge selbst zu tun!

Viele Entscheidungen können Sie weiter selber treffen.

Zum Beispiel:

  • In welchem Pflege-Heim will ich leben?
  • Lasse ich mich operieren?

Kann ich einen neuen Betreuer oder eine Betreuerin bekommen?

Ja.

Sie können dem Gericht sagen:

Wenn Sie mit dem Betreuer oder der Betreuerin nicht zufrieden sind.

Dann bekommen Sie einen neuen Betreuer oder eine Betreuerin.

Welche Hilfe kann der Betreuer oder die Betreuerin bekommen?

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Manchmal braucht der Betreuer oder die Betreuerin Hilfe bei der Arbeit.

Als Hilfe gibt es eine Betreuungs-Stelle bei der Stadt Köln.

Betreuungs-Stelle bei der Stadt Köln
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221 / 221-27 610

 

Als Hilfe gibt es auch Betreuungs-Vereine.

Sie helfen den Betreuern oder Betreuerinnen.

Bei Fragen kann der Betreuer oder Betreuerin die Betreuungs-Vereine anrufen.

Hier finden Sie Betreuungs-Vereine in Köln:

Arbeiter-Wohlfahrt Kreis-Verband Köln e. V.

Rubensstraße 7-13
50676 Köln
Telefon: 0221 / 204070

Informationen zum Arbeiter-Wohlfahrt Kreis-Verband Köln e. V.

Caritasverband für die Stadt Köln e. V.

Bertramstraße 12-22
51103 Köln
Telefon: 0221 / 9 8577-600

Informationen zum Caritasverband für die Stadt Köln e. V.

Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln

Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln
Telefon: 0221 / 126950

Informationen zum Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln

Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Köln

Große Telegraphenstraße 31
50676 Köln
Telefon: 0221 / 20740 

Informationen zum Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Köln

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