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© Reinhild Kassing

Manche Fahrzeuge müssen vom Amt zugelassen werden,
bevor sie in Deutschland auf der Straße fahren dürfen.
Das heißt:
Sie müssen Ihr Fahrzeug vorher beim Amt anmelden.
Dann bekommen Sie ein Kennzeichen.
Dann dürfen Sie mit dem Fahrzeug auf der Straße fahren.

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug
auf der Straße fahren wollen,
dann brauchen Sie ein Kurz-Zeit-Kennzeichen.

© Stadt Köln Ulrich Radermacher

Zum Beispiel:

  • Für eine Probe-Fahrt.
  • Oder wenn Sie ein Fahrzeug an einen anderen Ort bringen wollen.

Wichtig:

Das Kurz-Zeit-Kennzeichen gilt für 5 Tage.

Sie dürfen das Kennzeichen nur für 1 Fahrzeug nutzen.

Sie dürfen das Kennzeichen nicht für andere Fahrzeuge nutzen.

Wie bekomme ich ein Kurz-Zeit-Kennzeichen?

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Sie müssen persönlich zu uns kommen,
wenn Sie ein Kurz-Zeit-Kennzeichen brauchen.

Das ist unsere Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln

Hier finden Sie mehr Informationen zur Zulassungs-Stelle Köln.

Zum Beispiel:

Die Öffnungs-Zeiten.

Zulassungs-Stelle Köln

Sie können vorher einen Termin ausmachen.

Das können Sie hier am Computer machen.

Termin bei der Zulassungs-Stelle Köln machen
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Oder Sie rufen uns an.
Das sind unsere Telefon-Nummern:

02 21 / 22 12 66 35

02 21 / 22 12 66 92

Wichtig:

Bitte bringen Sie zu dem Termin alle nötigen Papiere mit.

 

Welche Papiere brauche ich dafür?

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  • Ihren Personal-Ausweis im Original 

    oder Ihren Pass mit Melde-Bescheinigung im Original

  • Fahrzeug-Schein oder

    Zulassungs-Bescheinigung Teil 1

Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1,
wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden.

Früher hieß die Bescheinigung: Fahrzeug-Schein.

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Sie müssen Sie uns also entweder:

  • den alten Fahrzeug-Schein zeigen.
  • Oder Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
  • Nachweis über die Haupt-Untersuchung (TÜV) 

Sie müssen nachweisen,
dass Sie die Haupt-Untersuchung bestanden haben.
Ein anderes Wort dafür ist: TÜV.

Dazu können Sie uns diese Papiere zeigen:

  • den Fahrzeug-Schein
  • oder die Zulassung-Bescheinigung Teil 1
  • oder den letzten Bericht vom TÜV.
    Also den Bericht über die Haupt-Untersuchung.
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  • Nachweis von der Versicherung

In Deutschland muss jedes zugelassene Fahrzeug versichert sein.
Das heißt:
Sie brauchen eine Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Das schwere Wort dafür ist:
Kfz-Haft-Pflicht-Versicherung.
Kfz steht für Kraft-Fahr-Zeug.

Sie müssen uns einen Nachweis von der Versicherung zeigen.
Der Nachweis heißt:
elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Die Abkürzung dafür ist: eVB-Nummer.

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Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Versicherung.

Achtung:

Manchmal müssen Sie uns weitere Papiere zeigen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie nicht aus Köln kommen.
  • Oder wenn Sie Kurz-Zeit-Kennzeichen
    für Firmen-Fahrzeuge brauchen.

Wer bekommt ein Kurz-Zeit-Kennzeichen?

© Stadt Köln Ulrich Radermacher

Sie können nur ein Kurz-Zeit-Kennzeichen in Köln bekommen:

  • Wenn Ihr Haupt-Wohnsitz in Köln ist.
  • Oder wenn Ihr Firmen-Sitz in Köln ist.
  • Oder wenn das Fahrzeug in Köln gemeldet ist.

Was ist, wenn ich nicht aus Köln komme?

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Wenn Ihr Haupt-Wohnsitz nicht in Köln ist
oder wenn Ihr Firmen-Sitz nicht in Köln ist,
dann müssen Sie einen weiteren Nachweis zeigen.

Zum Beispiel:

Ihren Kauf-Vertrag für das Fahrzeug.

Sie müssen damit nachweisen,
dass das Fahrzeug seinen Standort in Köln hat.

Nur so bekommen Sie ein Kurz-Zeit-Kennzeichen in Köln.

Was ist, wenn mein Fahrzeug keinen TÜV hat?

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Wenn Ihr Fahrzeug TÜV hat,
dürfen Sie mit dem Kurz-Zeit-Kennzeichen auf der Straße fahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keinen TÜV hat,
dann dürfen Sie das Kurz-Zeit-Kennzeichen nur benutzen,
um zum TÜV zu fahren
.

Andere Fahrten sind dann nicht erlaubt.

Zum Beispiel:

  • Probe-Fahrten.
  • Oder weil Sie das Fahrzeug an einen anderen Ort bringen wollen.

Wo gilt das Kurz-Zeit-Kennzeichen?

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Das Kurz-Zeit-Kennzeichen gilt in ganz Deutschland.

Aber das Kurz-Zeit-Kennzeichen gilt
manchmal nicht in anderen Ländern.

Wichtig:

Bitte fragen Sie vorher,
ob das Kurz-Zeit-Kennzeichen im Ausland gilt.

Zum Beispiel:

  • bei dem zustädigen Amt im Ausland
  • bei der Botschaft oder dem Konsulat
  • oder bei einem Auto-Mobil-Club.

Kurz-Zeit-Kennzeichen für Firmen-Fahrzeuge

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Sie können auch Kurz-Zeit-Kennzeichen
für Firmen-Fahrzeuge bekommen.

Wenn Sie das Fahrzeug für Ihre Firma nutzen,
dann müssen Sie uns auch diese Papiere zeigen:

  • Ihre Gewerbe-Anmeldung
  • Oder eine Kopie aus dem Handels-Register
    mit einem Nachweis von Ihrer Firmen-Adresse

 

Muss ich persönlich zum Amt gehen?

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Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.

 

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
dann kann auch eine andere Person für Sie zu uns kommen.

Die Person muss uns dann eine Vollmacht zeigen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.

Sie können die Vollmacht selbst auf ein Papier schreiben.
Oder Sie benutzen unser Formular für die Vollmacht.

Sie können das Formular am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.

Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.

Hier können Sie das Formular herunter laden.

Formular für die Vollmacht
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Die Person kann dann für Sie zu uns kommen.

Die Person muss uns die Vollmacht zeigen.

Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.

Ausnahme:

Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland
müssen immer persönlich zu uns kommen.

Das bedeutet:
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

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Zum Beispiel:

  • Wenn Sie aus dem Ausland sind.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland leben.
  • Wenn Sie nur eine kurze Zeit in Deutschland sind.
  • Und kein Haus und keine Wohnung in Deutschland haben.


Dann müssen Sie immer persönlich zu uns kommen.
Dann reicht eine Vollmacht nicht aus.

Wie viel kostet ein Kurz-Zeit-Kenn-Zeichen?

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Ein Kurz-Zeit-Kenn-Zeichen kostet 12,80 Euro.

Sie können nur mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können nicht mit Bar-Geld bezahlen.

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