Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Es ist Ihre Pflicht:
Ihren Hund anzumelden.
Das gilt zum Beispiel auch:
- wenn der Hund einem Verein gehört
- oder wenn es ein Wach-Hund bei einer Firma ist.
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen:
Dann müssen Sie den Hund innerhalb von 4 Wochen anmelden.
Wenn Ihre Hündin schwanger ist und Babys bekommt:
Dann dürfen die jungen Hunde 6 Monate alt werden.
Nach den 6 Monaten müssen Sie die Hunde innerhalb von 4 Wochen anmelden.
Bei der Hunde-Steuer gibt es Ermäßigungen.
Das heißt: Sie müssen bei bestimmten Gründen
weniger Hunde-Steuer oder keine Hunde-Steuer bezahlen.
Was kostet die Hunde-Steuer?
Wie melde ich meinen Hund an?
Sie füllen das Formular zum Anmelden aus.
Das können Sie im Internet tun.
Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie jemanden danach.
Schicken Sie bitte das Formular mit der Post
oder als Fax.
An das Steuer-Amt.
Wenn sich bei Ihnen etwas ändert:
Dann müssen Sie uns das schreiben.
Zum Beispiel:
- wenn Sie umziehen
- oder wenn Sie noch einen Hund bekommen
Wenn Ihr Hund angemeldet ist:
Dann schicken wir Ihnen eine Hunde-Marke mit der Post.
Die Hunde-Marke muss der Hund
draußen gut sichtbar tragen.
Anmeldung beim Ordnungs-Amt
Im Landes-Hunde-Gesetz steht:
welche Hunde Sie auch beim Ordnungs-Amt anmelden müssen.
Dazu gehören diese Hunde:
- die gefährlich sind
- von bestimmten Rassen
zum Beispiel: Rottweiler - die eine Schulter-Höhe von 40 Zentimetern haben, wenn sie ausgewachsen sind.
Ausgewachsen heißt: wenn sie erwachsen sind und nicht mehr weiter wachsen. - die 20 Kilo-Gramm schwer sind.
Wenn Sie einen solchen Hund oder ein solches Hunde-Baby haben:
Dann müssen Sie diese anmelden.
Ermäßigung von der Hunde-Steuer
Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen:
Dann können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Das gilt auch:
wenn Sie laufend Grund-Sicherung im Alter
oder bei Erwerbs-Minderung bekommen.
Das sind Hilfen nach dem
12. Buch aus dem Sozial-Gesetz-Buch.
Wenn Sie das beantragen wollen:
Dann brauchen wir von Ihnen:
- den Nachweis über Ihre Hilfe zum Lebens-Unterhalt
- den Nachweis über Ihre Grund-sicherung im Alter
- und bei Erwerbs-Minderung nach dem 2. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 2 Monate sein.
Die Steuer wird dann für einen Hund
von 156 Euro auf 60 Euro verbilligt.
Zum Beispiel:
Wenn Sie 2 Hunde haben:
Dann müssen Sie für die 2 Hunde 216 Euro bezahlen.
Nämlich 156 Euro plus 60 Euro.
Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen:
Dann bekommen Sie keine Ermäßigung.
Das Gesetz zum Arbeitslosen-Geld 2
steht im 2. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.
Befreiung von der Hunde-Steuer
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann können Sie eine Befreiung beantragen.
Befreiung heißt: Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen.
Die Befreiung von der Hunde-Steuer
können Sie nur für einen Hund bekommen.
Sie müssen nachweisen:
- In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis muss dafür stehen:
100 Prozent Grad der Behinderung - Der Hund darf nur für Sie da sein.
- Der Hund muss eine Ausbildung haben.
- Ihr Leben mit Behinderung soll durch den Hund besser werden.
Wenn Sie das beantragen wollen:
Dann brauchen wir von Ihnen:
- eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis,
von Vorder-Seite und von Rück-Seite,
oder
- Eine Kopie vom Bescheid der Abteilung:
Feststellungs-Verfahren nach dem Schwer-Behinderten-Recht.
Wir brauchen auch:
- Den Nachweis über die Ausbildung und Prüfung vom Hund:
als Führ-Hund für Blinde oder Begleit-Hund für Menschen mit anderer Behinderung.
Ein Rettungs-Hund kann ebenfalls befreit sein.
Der Rettungs-Hund muss dafür regelmäßig im Einsatz sein.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Muss ich Gebühren bezahlen?
Ja.
Das Anmelden beim Ordnungs-Amt kostet 25 Euro.
Manchmal müssen Sie mehr bezahlen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie einen gefährlichen Hund haben.
- Oder einen Hund bestimmter Rassen.
Die Rassen stehen im Landes-Hunde-Gesetz.
Mehr Infos bekommen Sie beim Ordnungs-Amt
bei der Überwachung Hunde-Haltung.