Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenEine Geburts-Urkunde bescheinigt Ihre Geburt.
Das Standes-Amt an dem Ort,
wo Sie geboren wurden,
hat es nach Ihrer Geburt geschrieben.
Manchmal brauchen Sie aber auch später noch Geburts-Urkunden.
Zum Beispiel wenn Sie:
- heiraten wollen,
- eine Lebens-Partnerschaft anmelden wollen,
- sich bei einer Firma bewerben wollen,
die eine Geburts-Urkunde von Ihnen haben will, - eine Versicherung abschließen wollen.
Und wenn die Versicherungs-Gesellschaft eine Geburts-Urkunde von Ihnen haben will.
Bei uns bekommen Sie Urkunden ab dem Geburts-Jahr 1915.
Was steht auf der Geburts-Urkunde?
Auf der Geburts-Urkunde stehen:
- Ihr Name,
- wann Sie geboren sind,
- der Ort, wo Sie geboren sind,
- die Namen Ihrer Eltern.
Welche Geburts-Urkunden gibt es?
Außer der einfachen Geburts-Urkunde
gibt es 3 andere Geburts-Urkunden:
- Geburts-Urkunde für das Stamm-Buch von Ihrer Familie
Im Familien-Stamm-Buch sind alle wichtigen Urkunden zu Ihrer Familie.
Zum Beispiel auch Ehe-Urkunden und Sterbe-Urkunden
von den Menschen in Ihrer Familie. - Internationale Geburts-Urkunde
Das ist eine Urkunde für Ämter im Ausland.
Zum Beispiel, damit Sie die Geburts-Urkunde dort bei Ämtern zeigen können.
Wir stellen Geburts-Urkunden in mehreren Sprachen aus. - Beglaubigte Kopie aus dem Geburts-Register
Darin steht auch, wenn sich etwas geändert hat.
Zum Beispiel: Wenn Sie Ihren Namen geändert haben,
steht der neue Name auch im Geburts-Register.
Beglaubigt heißt:
Ein Amt bestätigt: die Urkunde oder ein anderes Papier ist richtig und echt.
Zum Beispiel müssen Sie eine Kopie von einer Urkunde beglaubigen lassen.
Das Amt macht dann seinen Stempel auf die Kopie.
Die Kopie ist dann beglaubigt.
Die Kopie ist dann genauso echt wie die richtige Urkunde.
Was brauche ich, um eine Geburts-Urkunde zu beantragen?
Wie bekomme ich eine Geburts-Urkunde?
Um eine Geburts-Urkunde zu bekommen,
können Sie diese Dinge tun:
- Sie kommen zu uns ins Standes-Amt und fragen danach.
- Sie rufen uns an und sagen:
Dass Sie eine Geburts-Urkunde haben wollen.
Die Telefon-Nummer ist: 0221 / 22125680 - Sie bestellen die Geburts-Urkunde im Internet mit unserem Urkunden-Service.
Was ist, wenn ich nicht selber vorsprechen kann, um eine Geburts-Urkunde zu bekommen?
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.
Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:
Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt.
Sie können das nämlich nicht selber tun,
weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Was ist, wenn ich die Geburts-Urkunde für die Renten-Versicherung brauche?
Sie kommen zu uns ins Standes-Amt.
Dort fragen Sie nach einer Geburts-Urkunde für die Renten-Versicherung.
Sie bekommen die Geburts-Urkunde dann sofort und kostenlos.
Auch in diesem Fall können Sie jemandem eine Vollmacht geben.
Diese Person wird für Sie die Geburts-Urkunde abholen.
Sie müssen die Geburts-Urkunde bezahlen,
wenn Sie die Geburts-Urkunde so bestellen:
- am Telefon
- mit einem Brief
- über das Internet.
Wir schicken Ihnen dann eine Rechnung.
Und was ist, wenn ich im Ausland bin und eine Geburts-Urkunde haben will?
Auch dann können Sie eine Geburts-Urkunde bestellen.
Auf Ihrer Bestellung geben Sie bitte die Adresse im Ausland an,
wohin wir die Geburts-Urkunde schicken sollen.
Nach Ihrer Bestellung schicken wir Ihnen eine Rechnung.
Dann müssen Sie die Geburts-Urkunde bezahlen.
Wenn wir das Geld bekommen haben,
schicken wir Ihnen die Geburts-Urkunde:
- als Brief
- oder als Fax.
Wann bekomme ich die Geburts-Urkunde, die ich bestellt habe?
Wenn Sie zu uns ins Standes-Amt kommen,
bekommen Sie die Geburts-Urkunde sofort.
Wir schicken Ihnen eine Geburts-Urkunde innerhalb von 10 Tagen mit der Post,
wenn Sie die Geburts-Urkunde so bestellt haben:
- am Telefon
- mit einem Brief
- über das Internet.
Gleichzeitig bekommen Sie eine Rechnung.
Die Rechnung müssen Sie bezahlen.
Was kostet eine Geburts-Urkunde?
10 Euro für die 1. Geburts-Urkunde.
5 Euro für jede weitere Geburts-Urkunde der gleichen Art.
15 Euro kosten 2 gleiche Geburts-Urkunden.
20 Euro kosten 2 Geburts-Urkunden unterschiedlicher Art.
Gleiche Art heißt:
2 Kopien von Urkunden aus Deutschland,
oder 2 Kopien aus dem Ausland.
Unterschiedliche Art heißt:
1 Kopie von Urkunden aus Deutschland
und 1 Kopie aus dem Ausland.