Informationen in Leichter Sprache.
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenSie haben Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 verloren?
Oder die Zulassungs-Bescheinigung wurde geklaut?
Dann können Sie einen Ersatz von uns bekommen.
Wichtig:
Seit dem Jahr 2005 gibt es in Deutschland
neue Fahrzeug-Papiere:
1. Der Fahrzeug-Schein heißt jetzt:
Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1,
wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden.
Die Bescheinigung ist ein Nachweis für das Anmelden.
Damit zeigen Sie: Mein Fahrzeug ist beim Amt gemeldet.
2. Der Fahrzeug-Brief heißt jetzt:
Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2,
wenn Sie ein Fahrzeug kaufen.
Die Bescheinigung ist ein Nachweis für den Besitz.
Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.
Achtung:
Die alten Fahrzeug-Papiere bleiben weiterhin gültig.
Aber wenn Sie Ihre alten Fahrzeug-Papiere verlieren,
dann bekommen Sie jetzt die neuen Zulassung-Bescheinigungen.
Das bedeutet:
Sie bekommen keinen neuen Fahrzeug-Schein.
Sie bekommen jetzt die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
Wie bekomme ich Ersatz-Papiere?
1. Sie müssen eine Verlust-Erklärung schreiben.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
dass Sie Ihre Zulassungs-Bescheinigung verloren haben.
Wir haben dafür ein Formular für Sie vorbereitet.
Sie können das Formular hier herunter laden.
Dann können Sie das Formular am Bild-Schirm ausfüllen.
Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.
Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.
Bitte bringen Sie das Formular mit zur Zulassungs-Stelle.
Sie bekommen das Formular auch bei uns in der Zulassungs-Stelle.
Zum Beispiel:
Wenn Sie das Formular nicht im Internet finden.
Oder wenn Sie das Formular nicht ausdrucken können.
2. Sie können online einen Termin machen bei der Zulassung-Stelle.
Online heißt: Sie können vorher im Internet einen Termin machen.
3. Sie müssen dann persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen.
Das ist die Adresse:
Zulassungs-Stelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Hier finden Sie mehr Infos zur Zulassungs-Stelle Köln.
Zum Beispiel:
Die Öffnungs-Zeiten.
Und die Telefon-Nummer.
Welche Papiere brauche ich dafür?
Sie müssen zur Zulassungs-Stelle kommen.
Und Sie müssen uns diese Papiere zeigen:
- Die Verlust-Erklärung
Sie müssen uns eine Verlust-Erklärung zeigen.
Mehr Informationen dazu stehen unter der Überschrift:
Wie bekomme ich Ersatz-Papiere?
Das Formular für die Verlust-Erklärung
können Sie hier herunter laden.
- Ihre Zulassung-Bescheinigung Teil 2
Sie bekommen die Zulassung-Bescheinigung Teil 2
wenn Sie ein Fahrzeug kaufen.
Die Bescheinigung ist ein Nachweis für den Besitz.
Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.
Sie müssen uns die Zulassung-Bescheinigung Teil 2 zeigen,
wenn Sie einen Ersatz für die
Zulassung-Bescheinigung Teil 1 brauchen.
Wenn Sie das Fahrzeug finanzieren
und es Ihnen noch nicht gehört,
dann können Sie auch eine Bestätigung von Ihrem
Finanzierungs-Partner zeigen.
Zum Beispiel:
Eine Bestätigung von der Bank.
Mit der Bestätigung erlaubt der Finanzierungs-Partner,
dass wir Ihnen die Zulassungs-Bescheinigung geben.
- Personal-Ausweis oder Pass
vom Halter oder der Halterin
Der Halter oder die Halterin ist die Person,
auf die das Fahrzeug zugelassen wird.
Die Person muss uns ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen.
- Nachweis über die Haupt-Untersuchung
Sie müssen nachweisen,
dass Sie die Haupt-Untersuchung gemacht haben.
Ein anderes Wort dafür ist: TÜV.
Sie müssen den letzten Bericht vom TÜV zeigen.
Also den Bericht über die Haupt-Untersuchung.
Manchmal müssen Sie uns weitere Papiere zeigen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie unter 18 Jahre sind:
Einverständnis-Erklärung und Ausweise
von beiden Eltern oder vom Vormund
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind,
dann müssen Ihre Eltern eine Einverständnis-Erklärung schreiben.
Das ist ein Papier, auf dem steht:
Dass die Eltern Ihrem Kind etwas erlauben.
Sie müssen uns die Einverständnis-Erklärung zeigen.
Und Sie müssen uns die Ausweise von beiden Eltern zeigen.
Manchmal sagt ein Gericht:
Dass sich eine andere Person um ein Kind kümmern soll.
Zum Beispiel: Weil das Kind keine Eltern mehr hat.
Die Person nennt man: Vormund.
Wenn Sie einen Vormund haben,
muss der Vormund die Einverständnis-Erklärung schreiben.
Und Sie müssen den Ausweis vom Vormund zeigen.
- Wenn Ihr Fahrzeug-Schein gestohlen wurde:
Nachweis von der Polizei
Wenn Ihr Fahrzeug-Schein gestohlen wurde,
dann müssen Sie zur Polizei gehen.
Sie müssen den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
Dann bekommen Sie eine Bestätigung.
Die Bestätigung müssen Sie uns zeigen.
- Wenn Sie nicht persönlich kommen können: Vollmacht
Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen können,
kann eine andere Person für Sie zu uns kommen.
Die Person muss uns eine Vollmacht zeigen.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Damit erlauben Sie einer Person,
etwas für Sie zu tun.
Die Person muss uns auch
ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen.
Mehr Informationen dazu stehen unter der Überschrift:
Muss ich persönlich zur Zulassung-Stelle?
Muss ich persönlich zur Zulassungs-Stelle?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können,
dann kann auch eine andere Person für Sie zu uns kommen.
Die Person muss uns eine Vollmacht zeigen.
Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.
Wir haben ein Formular für die Vollmacht vorbereitet.
Sie können das Formular hier herunter laden.
Das Formular können Sie am Computer ausfüllen.
Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.
Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.
Wichtig:
Die Person muss uns dann die Vollmacht zeigen.
Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.
Wie viel kostet das?
Die Zulassung-Bescheinigung Teil 1
kostet 10,90 Euro.
Die Verlust-Erklärung
kostet zusätzlich 2,50 Euro.
Sie können nur mit Ihrer Girocard bezahlen.
Eine Girocard ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können nicht mit Bar-Geld bezahlen.
Wo bekomme ich Ersatz-Papiere?
Zulassungs-Stelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln