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Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 KölnÖffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
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- Telefon
- 0221 / 221-99358
- Telefax
- 0221 / 221-29591
Aufgaben
Gewährung von Hilfen zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Alter und bei Erkrankung.
Infos zum Gebäude
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer durch zwei Haupteingänge voll zugänglich. Neben einer zentralen Behindertentoilette im Erdgeschoss befindet sich auf jeder Etage eine Behindertentoilette. Die behindertenfreundlichen Aufzüge haben taktile Bedienelemente, die im Sitzen bedient werden können. Zudem gibt es in allen Aufzügen akustische Etagenansagen. Neben dem Haus, am Ottmar-Pohl-Platz, befinden sich Behindertenparkplätze. Diese erreichen Sie über die Dillenburgerstraße. Zudem sind vor dem Haus, an der Dillenburgerstraße 25, Taxi-Parkplätze eingerichtet.
Anfahrt
Fahrplanschnellsuche
Fahrplansuche auf KVB.koelnEingliederung in der Stadtverwaltung
Zusätzliche Informationen
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder kein Anspruch besteht, kann finanzielle Unterstützung für folgende ambulante und teilstationäre Leistungen beantragt werden:
- Pflegegeldleistungen
- häusliche Pflegehilfe / ambulanter Dienst
- Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes / Haushaltshilfe Haushaltshilfe
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- Pflegehilfsmittel / Hausnotruf
- Mahlzeitendienst
- persönliches Budget
- Familienentlastender Dienst
- Ambulante Wohngemeinschaften
Die Unterstützung ist durch Sachleistungen oder Geldleistungen möglich. Dazu wird geprüft, ob die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hilfen zur Pflege kann auch gewährt werden, wenn kein Anspruch auf Grundsicherung besteht.