Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG wurde am 12. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und musste bis zum 28. Dezember 2009 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ziel ist es, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Binnenmarkt künftig deutlich zu erleichtern, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen.

Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie, wonach "Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" werden soll.

Die Dienstleistungsrichtlinie sieht neben einer umfassenden Informationsbeschaffungs- und bereitstellungspflicht die durchgängige elektronische Abwicklung der Antrags- und Genehmigungsverfahren vor. So sollen Verfahrenswege in der Verwaltung vereinfacht und beschleunigt werden. Insbesondere für ausländische Dienstleistungserbringer werden sich die Zugangswege dadurch wesentlich vereinfachen.
 
Ein Instrument zur Umsetzung der Ziele der Richtlinie ist die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners.

Weitere Informationen zur Richtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 

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