Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsdauer.
Damit wir die Höhe für den Elternbeitrag festlegen können, reichen Sie uns bitte Ihre Einkommenserklärung mit den notwendigen Nachweisen ein. Die Erklärung steht Ihnen unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen zur Verfügung.
Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) betreut.
Wird Ihr Kind am 1. August 2025 schulpflichtig, ist es seit 1. August 2023 beitragsfrei. Wird Ihr Kind am 1. August 2026 schulpflichtig, ist es seit 1. August 2024 beitragsfrei. Wird Ihr Kind am 1. August 2027 schulpflichtig, wird es ab 1. August 2025 beitragsfrei betreut. Sie werden rechtzeitig vor dem 1. August 2025 einen Bescheid zur Beitragsfreiheit von uns erhalten. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.
In Ihrem Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Das Essensgeld müssen Sie an den*die Träger*in der Einrichtung zahlen. Bitte prüfen Sie, ob gegebenfalls Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets für Sie in Frage kommen.
Neue Elternbeitragssatzung
Am 1. August 2025 tritt die neue Elternbeitragssatzung in Kraft. Die neuen Beitragssätze können Sie den Tabellen auf dieser Seite entnehmen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Als Familie mit einem Jahreseinkommen bis 24.542 Euro Einkommen zahlen Sie ab 1. August 2025 keinen Elternbeitrag mehr.
Wenn Ihr Einkommen über 100.000 Euro liegt, gibt es neue Beitragsstufen. Die höchste Einkommensstufe beginnt jetzt bei 160.000 Euro.
Den Bescheid für das Kindergartenjahr 2025/2026 erhalten Sie ab Mitte Juli 2025. Wenn Sie Ihr Kind zum 1. August 2025 neu anmelden, reichen Sie uns bitte rechtzeitig die Anmeldung und Ihre Einkommenserklärung ein, damit Sie pünktlich Ihren Bescheid erhalten.
Monatliche Elternbeiträge, gültig ab 1. August 2025
Kinder unter 2 Jahren
Jahreseinkommen
Beitrag bei 25 Stunden pro Woche
Beitrag bei 35 Stunden pro Woche
Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 24.542
0,00
0,00
0,00
bis 36.813
120,02
133,36
148,18
bis 49.084
190,73
211,92
235,47
bis 61.355
268,64
298,49
331,65
bis 78.000
331,51
368,35
409,29
bis 100.000
430,96
478,86
532,06
bis 120.000
517,15
574,63
638,48
bis 140.000
594,72
660,82
734,25
bis 160.000
620,58
689,56
766,18
über 160.000
672,30
747,02
830,02
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Jahreseinkommen
Beitrag bei 25 Stunden pro Woche
Beitrag bei 35 Stunden pro Woche
Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 24.542
0,00
0,00
0,00
bis 36.813
120,02
133,36
148,18
bis 49.084
181,65
201,83
224,26
bis 61.355
244,22
271,35
301,50
bis 78.000
276,26
306,96
341,07
bis 100.000
331,51
368,35
409,28
bis 120.000
397,81
442,02
491,14
bis 140.000
457,48
508,32
564,81
bis 160.000
477,37
530,42
589,37
über 160.000
517,15
574,63
638,48
Kinder über 3 Jahren
Jahreseinkommen
Beitrag bei 25 Stunden pro Woche
Beitrag bei 35 Stunden pro Woche
Beitrag bei 45 Stunden pro Woche
bis 24.542
0,00
0,00
0,00
bis 36.813
31,52
35,03
42,00
bis 49.084
70,73
78,59
123,67
bis 61.355
112,85
125,39
193,94
bis 78.000
148,46
164,96
256,36
bis 100.000
178,15
197,95
307,63
bis 120.000
213,78
237,54
369,16
bis 140.000
245,85
273,17
424,53
bis 160.000
256,54
285,05
442,99
über 160.000
277,91
308,80
479,91
Offene Ganztagsschule
Jahreseinkommen
Beitrag
bis 24.542
0,00
bis 36.813
60,00
bis 49.084
80,00
bis 61.355
100,00
bis 78.000
150,00
bis 100.000
180,00
bis 120.000
192,00
bis 140.000
205,00
bis 160.000
218,00
über 160.000
234,00
Alle Beträge in der Tabelle sind in Euro angegeben. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist Ihr Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
Bildungspaket
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, unterstützen wir Ihre Kinder durch ermäßigte Beiträge, Übernahme der Kosten, Kostenerstattung oder durch Ausgabe von Gutscheinen.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen.
Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.