Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 2,50 Euro je Mahlzeit. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.
Aktuelles
Elternbeitrag im Dezember 2023
Der Rat hat beschlossen, die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung für Dezember 2023 in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte zu erlassen. Wenn Sie in der Einkommensstufe 1 eingestuft sind, sind Sie ohnehin beitragsbefreit. Welche Einkommensstufe für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Beitragsbescheid. Die Entlastung ist möglich durch den "Stärkungspakt NRW".
Wir informieren Sie in der zweiten Novemberhälfte per Änderungsbescheid über diesen Erlass. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir den Elternbeitrag im Dezember nicht abbuchen, beziehungsweise den reduzierten Betrag abbuchen. Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändern Sie diesen bitte für Dezember 2023 entsprechend ab beziehungsweise pausieren Sie den Dauerauftrag.
Ab wann werden meine Kinder beitragsfrei betreut?
Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.
Kinder, die am 1. August 2024 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2022 beitragsfrei. Kinder, die am 1. August 2025 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2023 beitragsfrei. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Wir senden Ihnen die Festsetzungsbescheide unaufgefordert zu. Sollten seit 1. August 2023 auch Geschwisterkinder betreut werden, erhalten Sie für diese einen separaten Bescheid.
Monatliche Elternbeiträge, gültig seit 1. August 2020
Kinder unter 2 Jahren
Jahres-einkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 55,08 | 61,20 | 68,00 |
bis 36.813 | 120,02 | 133,36 | 148,18 |
bis 49.084 | 190,73 | 211,92 | 235,47 |
bis 61.355 | 268,64 | 298,49 | 331,65 |
bis 78.000 | 331,51 | 368,35 | 409,29 |
bis 100.000 | 430,96 | 478,86 | 532,06 |
über 100.000 | 517,15 | 574,63 | 638,48 |
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Jahres-einkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 55,08 | 61,20 | 68,00 |
bis 36.813 | 120,02 | 133,36 | 148,18 |
bis 49.084 | 181,65 | 201,83 | 224,26 |
bis 61.355 | 244,22 | 271,35 | 301,50 |
bis 78.000 | 276,26 | 306,96 | 341,07 |
bis 100.000 | 331,51 | 368,35 | 409,28 |
über 100.000 | 397,81 | 442,02 | 491,14 |
Kinder über 3 Jahren
Jahres-einkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 17,60 | 19,56 | 21,53 |
bis 36.813 | 31,52 | 35,03 | 42,00 |
bis 49.084 | 70,73 | 78,59 | 123,67 |
bis 61.355 | 112,85 | 125,39 | 193,94 |
bis 78.000 | 148,46 | 164,96 | 256,36 |
bis 100.000 | 178,15 | 197,95 | 307,63 |
über 100.000 | 213,78 | 237,54 | 369,16 |
Offene Ganztagsschule
Jahreseinkommen | Beitrag |
---|---|
bis 12.271 | 0,00 |
bis 24.542 | 26,00 |
bis 36.813 | 60,00 |
bis 49.084 | 80,00 |
bis 61.355 | 100,00 |
bis 78.000 | 150,00 |
bis 100.000 | 180,00 |
über 100.000 | 180,00 |
Alle Beträge in der Tabelle in Euro. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
Bildungspaket
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, unterstützen wir Ihre Kinder durch ermäßigte Beiträge, Übernahme der Kosten, Kostenerstattung oder durch Ausgabe von Gutscheinen.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.
Kontaktformular mit der Möglichkeit, Unterlagen hochzuladenRechtliche Voraussetzungen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen.
Informationen zur Revision des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
Satzung im Kölner Stadtrecht KinderbildungsgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-24803
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.