Wohnungsmängel
Als Mieterin oder Mieter von Wohnraum können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist.
Eigentümerinnen oder Eigentümer sind verpflichtet, Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, können wir zur Beseitigung der Mängel auffordern.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Wohnungswesen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24200
- Telefax:
- 0221 / 221-23100
- E-Mail:
- Amt für Wohnungswesen
Benötigt werden
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieterin oder Vermieter,
sofern Sie diese bereits gemacht haben - Mietvertrag
Wann ist ein baulicher Mangel erheblich?
Der bauliche Zustand Ihrer Wohnräume muss die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse erfüllen. Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasserversorgung oder Stromversorgung funktioniert. Fußböden, Decken oder Wände der Räume müssen ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sein. Auch die Wasseranschlüsse, die Toilette und andere Einrichtungen des Hauses müssen Sie zu den dafür üblichen Zwecken benutzen können.
Hat sich beispielsweise bereits ein Schimmelpilz gebildet, der sich auf die Gesundheit negativ auswirken kann, dann sind diese Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt.
Ganz wichtig ist: Wir können zur Beseitigung von erheblichen Mängeln nur einschreiten, wenn sie nicht durch Ihr Verhalten bei der Nutzung der Wohnung hervorgerufen, also durch Sie ausgelöst wurden. Um das festzustellen, können wir eine Technikerin oder einen Techniker einschalten. Die Technikerin oder der Techniker setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die Mängel zu besichtigen.
Sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer Ihrer Wohnung nicht bereit erklären, die Mängel abzustellen, können wir sie oder ihn zur Beseitigung auffordern.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht unbedingt erforderlich. Wir geben Ihnen gerne nähere Auskunft unter der Telefonnummer: 0221 / 221-26413.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
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