Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung.
Es gibt zwei Formen: Wohngeld als
Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als
Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Servicebüro der Wohngeldstelle im Stadthaus Deutz
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Chorweiler
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Lindenthal
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Mülheim
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Porz
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Rodenkirchen
- Wohnungspflege und Wohnungsservice
Benötigt werden
- Wohngeldantrag
Den Vordruck Wohngeldantrag halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Darüber hinaus stellen wir Ihnen einen Wohngeldantrag als PDF-Dokument im Downloadservice dieser Seite zur Verfügung. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend bei einem Servicebüro der Wohngeldstelle ein. - Einkommensnachweis
Den Vordruck für den Einkommensnachweis halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite). - Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite). - letzte Mietquittung
Downloadservice
Voraussetzungen für Wohngeld
Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von
- der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der Miete oder der Belastung.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Für eine Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge und so weiter stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die Servicebüros in den Außenstellen zur Verfügung. Unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb Kölns können Sie Ihre Wohngeldangelegenheiten in jeder Außenstelle erledigen.
Außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten können Sie individuelle Termine vereinbaren. Wenn Sie zum ersten Mal Wohngeld beantragen, empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung.
Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie möchten selbst einmal überprüfen, ob Sie Wohngeld bekommen können? Nutzen Sie den Wohngeldrechner auf den Seiten des Landesministeriums für Bauen, Verkehr. Mit diesem können Sie anonym eine Berechnung durchführen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Sie können Ihren Antrag auch per Post senden.
Sofern Sie erstmals Wohngeld beantragen, empfehlen wir eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Wohngeldgesetz (WoGG)
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