Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung.
Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Servicebüro der Wohngeldstelle im Stadthaus Deutz
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Chorweiler
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Ehrenfeld
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Kalk
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Mülheim
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Porz
- Servicebüro der Wohngeldstelle in Rodenkirchen
- Zentrale Wohngeldstelle in Lindenthal
Benötigt werden
- Wohngeldantrag
Den Vordruck Wohngeldantrag halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Darüber hinaus stellen wir Ihnen einen Wohngeldantrag als PDF-Dokument im Downloadservice dieser Seite zur Verfügung. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend bei einem Servicebüro der Wohngeldstelle ein. - Einkommensnachweis
Den Vordruck für den Einkommensnachweis halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite). - Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link weiter unten auf dieser Seite). - letzte Mietquittung
Downloadservice
Voraussetzungen für Wohngeld
Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von
- der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der Miete oder der Belastung.
Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Für die Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge stehen Ihnen während der Öffnungszeiten die zentrale Wohngeldstelle, sowie die Servicebüros in den Außenstellen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten. Unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb Kölns, können Sie Ihre Wohngeldangelegenheit in jeder Außenstelle erledigen. Außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten können Sie individuelle Termine vereinbaren.
Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie möchten selbst einmal überprüfen, ob Sie Wohngeld bekommen können? Nutzen Sie den Wohngeldrechner auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV). Mit diesem können Sie anonym eine Berechnung durchführen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Sie können Ihren Antrag auch per Post senden.
Sofern Sie erstmals Wohngeld beantragen, empfehlen wir eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung. Im Regelfall dauert die Bearbeitung der Wohngeldanträge circa sechs bis acht Wochen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Wohngeldgesetz (WoGG)
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