Soziale Wohnraumförderung (Mietwohnungen)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau von Mietwohnungen, die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Nutzungsänderung, die Erweiterung von Gebäuden und die Anpassung von bestehenden Mietwohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse für Haushalte mit geringem Einkommen.
Weitere Förderangebote bestehen für den Neubau barrierefreier Gruppenwohnungen sowie von Pflegewohnplätzen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Wohnungswesen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24200
- Telefax:
- 0221 / 221-23100
- E-Mail:
- Amt für Wohnungswesen
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wohnungspolitische Ziele
Neben der Versorgungsfunktion für die Wohnbevölkerung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten mit geringem Einkommen strebt die Stadt Köln an, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnort Köln zu binden.
Hierbei soll im Rahmen der Wohnungsbauplanung neben freifinanziertem Wohnraum auch preiswerter öffentlich geförderter Wohnraum durch die Förderung von Wohneigentum in Ein-/Zweifamilienhäusern und den Bau von Mietwohnungen in Form von Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern entstehen.
Eine ausführliche Beschreibung der wohnungspolitische Ziele und sowie eine vollständige Darstellung der Flächenpotenziale für den attraktiven Wohnstandort Köln finden Sie im Wohnungsbauprogramm 2015.
Wohnungsbauprogramm 2015Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auch auf der Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.
MWEBW NRW Förderung von Wohnraum NRW.BANK FörderlotseVorsprache
Ihr Interesse an einem finanziellen Engagement im öffentlich geförderten Wohnungsbau begleitet das Amt für Wohnungswesen mit einer individuellen Beratung über die in Frage kommenden Fördermittel, mögliche Standorte im Stadtgebiet Köln sowie bautechnische Voraussetzungen.
Zu einem unverbindlichen Gespräch über Ihr Bauvorhaben und seine Realisierung im Stadtgebiet Köln steht Ihnen das Amt für Wohnungswesen daher gerne zur Verfügung.
Eine Terminvereinbarung ist erwünscht. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt:
Herr Mack, Telefon 0221 / 221-25186 oder
Herr Sieven, Telefon 0221 / 221-24276
Wohnraumfördermittel werden nur auf Antrag bewilligt.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.BANK. Den Antrag auf ein Förderdarlehen stellen Sie bei der Bewilligungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie bauen wollen.
Für das Kölner Stadtgebiet ist das Amt für Wohnungswesen zuständig.
Für Fragen zur Antragsbearbeitung stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
Bertram, Axel - Telefon: 0221 / 221-24286
Stadtbezirk 1 und 9
(Altstadt, Neustadt, Deutz,Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim)
Denz, Claudia - Telefon 0221 /221-22166 und Wankerl, Yvonne - Telefon 0221 / 221-23865
Stadtbezirke 2 und 5
(Bayenthal, Godorf, Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Meschenich, Raderberg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß, Zollstock, Bilderstöckchen, Longerich, Mauenheim, Niehl, Nippes, Riehl, Weidenpesch)
Neumann, Michael - Telefon: 0221 / 221-26510
Stadtbezirke 3 und 4
(Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden, Widdersdorf, Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf, Vogelsang)
Niederstein, Herbert - Telefon: 0221 / 221-24510
Stadtbezirk 6
(Blumenberg, Chorweiler, Esch/Auweiler, Fühlingen, Heimersdorf, Lindweiler, Merkenich, Pesch, Roggendorf/Thenhoven, Seeberg, Volkhoven/Weiler, Worringen)
Malmen, Gaby - Telefon: 0221 / 221-25183
Stadtbezirk 7
(Eil, Elsdorf, Ensen, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf)
Köhler, Sabine - Telefon: 0221 / 221-24284
Stadtbezirk 8
(Brück, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst)
Gebühren
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden und eine Förderzusage erteilt, ist eine Gebühr in Höhe von zur Zeit 0,4 Prozent der bewilligten Darlehenssumme zu entrichten.
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