Private bauliche Anlagen im öffentlichen Straßenland

Bei der Errichtung von Neubauten, dem Um- und Ausbau sowie der Sanierung von Altbauten werden häufig Bauteile über die eigene Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Straßenraum hineingeplant, wie Balkone, Erker, Dachterrassen, Fassadenverkleidungen einschließlich Wärmedämmungen, Auskragungen, Vordächer, Markisen, Treppenanlagen, Rampen, Tiefgaragen, Keller, Schächte, private Ver- und Entsorgungsleitungen, private Kommunikationsleitungen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-22739
Telefax:
0221 / 221-26255
E-Mail:
E-Mail-Adresse



Benötigt werden

  • Formloser Antrag
  • Beschreibung der baulichen Anlage
  • Flurkarte/Lageplan
  • Detailpläne mit Maßangaben

Hinweise zum Antragsverfahren

Für die Durchführung dieser Baumaßnahmen benötigen Sie eine gesonderte straßenrechtliche Erlaubnis.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit beantragt und geprüft.

In allen anderen Fällen stellen Sie bitte den Antrag bei uns.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Kostenhöhe ist abhängig von Art und Größe der baulichen Anlage und dem damit verbundenen privaten wirtschaftlichen Vorteil.

Rechtliche Voraussetzungen

Landesbauordnung NRW (BauO NRW), Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln



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