Mietpreiskontrolle - für freifinanzierten Wohnungsbau

Wir greifen Verdachtsfälle der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftstrafgesetz auf - Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent - und verfolgen solche Verstöße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Die Mietpreisüberhöhungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch kann die Erstattung des entstandenen Mehrerlöses angeordnet werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Wohnungswesen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-24200
Telefax:
0221 / 221-23100
E-Mail:
Amt für Wohnungswesen



Benötigt werden

  • Mietvertrag
  • gegebenenfalls Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter

Weitere Informationen

In den Fällen des strafrechtlich relevanten Mietwuchers nach § 291 Strafgesetzbuch unterstützen wir die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft durch gutachtliche Stellungnahmen hinsichtlich der im Einzelfall anzusetzenden ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie dem Mietspiegel entnehmen. Den Mietspiegel erhalten Sie nicht bei der Stadt Köln. Sie können ihn gegen eine Schutzgebühr von 3,50 Euro bei der Rheinischen Immobilienbörse e. V. beziehen.

Adresse:
Unter Sachsenhausen 10-26,
50667 Köln
Telefon: 0221 / 1640-350.

Für ihre Mitglieder halten folgende Vereine den Mietspiegel bereit:

  • Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888
    -Verband der privaten Wohnungswirtschaft im Regierungsbezirk Köln-
    Maastrichter Straße 7
    50672 Köln
    Telefon: 0221 / 57360
  • Mieterverein Köln e. V.
    -Haus des Mieterschutzes-
    Mühlenbach 49
    50676 Köln
    Telefon: 0221 / 202370 und
  • Vereinigung von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern Köln e. V.
    Josefstraße 81
    51143 Köln-Porz
    Telefon: 02203 / 52172

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht unbedingt erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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