Hilfen bei akuter Obdachlosigkeit

Eine akute Obdachlosigkeit wird durch die Vermittlung beziehungsweise Unterbringung in geeigneten Notunterkünften verhindert.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Soziales und Senioren


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-27447
E-Mail:
Amt für Soziales und Senioren



Benötigt werden

  • Ausweispapiere
    Bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
  • Einkommensunterlagen
    Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen
  • Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
    zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
  • Sozialhilfeantrag

Informationen rund um die Hilfen bei aktuter Obdachlosigkeit

Im Einzelfall benötigen wir weitere Informationen und Nachweise, um die geeignete Form der Notunterbringung zu finden.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen