Hilfen bei akuter Obdachlosigkeit
Eine akute Obdachlosigkeit wird durch die Vermittlung beziehungsweise Unterbringung in geeigneten Notunterkünften verhindert.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für Soziales und Senioren
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-27447
- E-Mail:
- Amt für Soziales und Senioren
Benötigt werden
- Ausweispapiere
Bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland - Einkommensunterlagen
Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen - Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust - Sozialhilfeantrag
Informationen rund um die Hilfen bei aktuter Obdachlosigkeit
Im Einzelfall benötigen wir weitere Informationen und Nachweise, um die geeignete Form der Notunterbringung zu finden.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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