Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten

Wenn Sie als Gewerbetreibende, Gewerbetreibender, Freiberuflerin oder Freiberufler in einem Bewohnerparkgebiet Ihren Betriebssitz haben, dann besteht die Möglichkeit einer Parkausnahmegenehmigung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-26512
E-Mail:
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten



Benötigt werden

  • Ausgefüllter Antragsvordruck
    Der Vordruck kann auf dieser Seite heruntergeladen werden, wahlweise kann aber auch ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden.
  • Firmenname, Anschrift, Rufnummer gegebenenfalls Faxnummer des Unternehmens
  • Bezeichnung des Bewohnerparkbereiches
    in dem die Firma ansässig ist
  • Ausführliche Angaben zur Firmentätigkeit
  • Begründung zur Notwendigkeit des Fahrzeuges für den Geschäftsbetrieb
  • Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Kopie des Ausweises der Anwaltskammer bei Rechtsanwälten
  • Mietvertrag in Kopie
  • Fahrzeugschein in Kopie

Downloadservice

Antragsvordruck

Zusatzinformationen

Voraussetzungen
Der Gewerbebetrieb / Freiberufler muss in einem Bewohnerparkbereich ansässig und zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten, Kundendienst).

Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf den Gewerbetreibenden oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Ferner dürfen der Firma keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen.

Die Genehmigungserteilung ist nicht möglich für Angestellte und Kunden. Wenn das Gewerbe ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) können in der Regel ebenfalls keine Ausnahmen erteilt werden, da hier im Allgemeinen ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist.

Berechtigungsumfang

Für Gewerbetreibende im Stadtbezirk Innenstadt berechtigt die Genehmigung zum Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten mit rotem Punkt innerhalb des Bewohnerparkbereiches, in dem der Betrieb ansässig ist.

Ausnahmegenehmigungen werden jeweils für 1 Jahr erteilt.

Ausnahmen können für maximal zwei Fahrzeuge eines Betriebes erteilt werden.

Die Kölner Umweltzone

Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.

Die Kölner Umweltzone 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 gestellt werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 / 221-24322
0221 / 221-26335

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Gebühren

Je Ausnahmegenehmigung beträgt die Verwaltungsgebühr 170 Euro (für 1 Jahr)
Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)



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