Förderung von Eigentumsmaßnahmen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzen Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen.
Gefördert werden Haushalte mit:
- mindestens einer volljährigen Person und einem Kind im Sinne des § 32 I-V Einkommensteuergesetz (EStG) oder Schwangerschaft
oder
- einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent,
wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Wohnraumförderung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24200
- Telefax:
- 0221 / 221-23100
- E-Mail:
- Wohnraumförderung
Downloadservice
Beratung
Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder den Kauf einer Immobilie in Köln mit Fördermitteln ist ein persönliches Beratungsgespräch empfehlenswert.
Um einen möglichen Anspruch auf Fördermittel unverbindlich zu prüfen und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten, bietet Ihnen das Amt für Wohnungswesen montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr - ohne Terminvereinbarung - die Möglichkeit zu einem individuellen und kostenlosen Beratungsgespräch.
Zu diesem Gespräch sollten Sie Unterlagen über das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres sowie des aktuellen Einkommens und ein Expose zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.
Antragstellung
Wohnraumfördermittel werden nur auf Antrag bewilligt.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.BANK.
Eine Aufstellung der notwendigen Mindestunterlagen für einen Antrag finden Sie im Downloadbereich (siehe oben).
Den Antrag auf ein Förderdarlehen stellen Sie bei der Bewilligungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie eine Immobile erwerben oder bauen wollen. Für das Kölner Stadtgebiet ist unser Amt für Wohnungswesen zuständig.
Vorsprache
Für Fragen zur Wohnraumförderung und der Antragsbearbeitung stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung
Bertram, Axel - Telefon: 0221 / 221-24286
Stadtbezirk 1 und 9
(Altstadt, Neustadt, Deutz,Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim)
Denz, Claudia - Telefon 0221 /221-22166 und Wankerl, Yvonne - Telefon 0221 / 221-23865
Stadtbezirke 2 und 5
(Bayenthal, Godorf, Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Meschenich, Raderberg, Raderthal, Rodenkirchen,
Rondorf, Sürth, Weiß, Zollstock, Bilderstöckchen, Longerich, Mauenheim, Niehl, Nippes, Riehl, Weidenpesch)
Neumann, Michael - Telefon: 0221 / 221-26510
Stadtbezirke 3 und 4
(Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden, Widdersdorf, Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf, Vogelsang)
Niederstein, Herbert - Telefon: 0221 / 221-24510
Stadtbezirk 6
(Blumenberg, Chorweiler, Esch/Auweiler, Fühlingen, Heimersdorf, Lindweiler, Merkenich, Pesch, Roggen-dorf/Thenhoven, Seeberg, Volkhoven/Weiler, Worringen)
Malmen, Gaby - Telefon: 0221 / 221-25183
Stadtbezirk 7
(Eil, Elsdorf, Ensen, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf)
Köhler, Sabine - Telefon: 0221 / 221-24284
Stadtbezirk 8
(Brück, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst)
Gebühren
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden und eine Förderzusage erteilt, wird eine Gebühr entsprechend der aktuellen Gebührensatzung erhoben, zurzeit 646 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen oder der NRW.BANK.
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