Abbau von Barrieren in bestehendem Wohnraum

Als Eigentümerin oder Eigentümer wollen Sie Ihren Wohnraumbestand von Barrieren befreien, die bislang eine familiengerechte oder altersgerechte Nutzung erschweren?

Dafür gibt es eine Förderung mit Darlehen zur anteiligen Finanzierung der Umbaumaßnahmen.

Bis zu 15.000 Euro pro Wohnung sind möglich.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für Wohnungswesen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-24200
Telefax:
0221 / 221-23100
E-Mail:
Amt für Wohnungswesen



Informationen bei der NRW.Bank

Sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigenheime innerhalb von Köln können Sie bei uns die Förderdarlehen beantragen. Auch die Bewilligung geschieht von hier aus. Auszahlung und die Abwicklung des Darlehens regelt dann allerdings die NRW.BANK-Bereich Wohnraumförderung.

Genaue Informationen über die Bedingungen für ein Darlehen erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.Bank. Auf dieser Seite finden Sie auch den Antragsvordruck, den Sie verwenden müssen.

Haben Sie sich ausreichend informiert, den Antrag auf den Seiten der NRW.Bank heruntergeladen und ausgefüllt, dann geben Sie ihn bitte bei uns ab.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter den Telefonnummern 0221 / 221-32174 oder 0221 / 221-22166.

zu der Internetseite der NRW.Bank 

Die Hintergründe des Förderprogramms

Das Förderprogramm "Investive Maßnahmen im Bestand" verfolgt das Ziel, die Anpassung des Wohnraumbestandes an die demografische Entwicklung zu unterstützen. Wohnungen sollen möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen genutzt werden können.

Das Angebot soll dazu beitragen, dass durch die Anpassung der Wohnung insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen langfristig dort, und damit in ihrem Wohnquartier leben können. Bei Bedarf soll auch eine ambulante Pflege durch die Umbaumaßnahmen möglich sein.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll, kann aber auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Gebühren

Wird Ihnen eine Förderung bewilligt, dann fällt eine Verwaltungsbühr von 0,4 Prozent der gewährten Fördersumme an.



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