Recyclingmaterial
Unter dem Begriff Recyclingmaterial versteht man im Allgemeinen gebrochenen und sortierten Bauschutt. Industrielle Nebenprodukte sind Stoffe, die bei einer Produktion mit anfallen. Das können Schlacken aus der Stahlerzeugung, aus Hochofenprozessen, wie auch Aschen aus Kraftwerken oder Müllverbrennungen sein.
Um derartige Materialien in ein Grundstück einbauen zu können, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Benötigt werden
- Antragsformular
Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice als PDF-Datei zum Herunterladen angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt werden: - Lageplan im Maßstab 1:5.000 oder 1:10.000
- Darstellung des Einbaubereiches im Maßstab von 1:500
- Erläuterungsbericht
Grund, Art und Umfang der Maßnahme und des eingebauten Materials, Einbautechnik, Abdeckung, künftige Nutzung der Einbaufläche - Beschreibung des Materials mit gültigem Untersuchungsbericht
- Bestätigung des Herstellers und des ausführenden Tiefbauunternehmers, dass das zum Einbau vorgesehene Material dem untersuchten Material entspricht.
Downloadservice
Servicenummer
Informationen zum Einbau von Recyclingmaterial erhalten Sie bei uns unter der Telefonnummer: 0221 / 221-22715.
Einbau von Recyclingmaterialien und industriellen Nebenprodukten
Durch den Einbau von Recyclingmaterialien und industriellen Nebenprodukten wird das zu entsorgende Abfallaufkommen deutlich verringert. Des Weiteren werden natürliche Ressourcen wie Sand und Kies geschont.
Aufgrund der verschiedensten Herkunftsbereiche sind diese Recyclingmaterialien jedoch mehr oder weniger mit Schadstoffen belastet. Diese Schadstoffe - überwiegend handelt es sich hier um Salze, Schwermetalle und schwer abbaubare organische Substanzen - können durch Niederschlagswasser ausgewaschen werden und somit in das Grundwasser, in Gewässer und in den Boden gelangen. Durch bestimmte Maßnahmen, wie Einbautechniken, Güteüberwachungen, kann diesem Mechanismus entgegen gewirkt werden.
Was ist zu beachten?
Aus Gründen des Gewässerschutzes ist der Einbau in Wasserschutzzonen I, II, III und III A verboten.
Ob Ihre Baumaßnahme sich in der Wasserschutzzone befindet, oder welche Voraussetzungen an den Einbau zu stellen sind, können Sie ebenfalls bei uns erfahren.
In allen anderen Fällen ist der Einbau dieser Recyclingmaterialien nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Gebühren
Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Diese ist abhängig von der Größe der Einbaufläche.
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