Dichtheitsprüfung

Ist Ihr privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Diese Fragen müssen sich ab sofort alle Kölner Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer stellen. Mit der Einführung des § 61a Landeswassergesetz vom 31. Dezember 2007 sehen Sie sich mit einer neuen Situation konfrontiert:

Bis 2015 müssen Sie die Dichtheit Ihrer privaten Abwasseranlage nachweisen, in Wasserschutzzonen sogar noch früher - teilweise bereits bis 31. Dezember 2011.

Ein Erlass des Umweltministeriums NRW vom 17. Juni 2011 konkretisiert die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist für die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen bis Ende 2023. Eine generelle Fristverlängerung bis 2023 wird es in Köln aber nicht geben. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln bereiten derzeit Satzungen zur gebietsweisen Fristverlängerung vor. Geplant sind 4 Fristengebiete, in denen Fristverlängerungen bis 2017, 2019 , 2021 und 2023 vorgesehen sind. Die Gebiete werden nach den Sanierungsprioritäten der öffentlichen Kanäle festgelegt. Diese Festlegung wird bis Ende 2011 abgeschlossen und die Satzungen sollen in 2012 verabschiedet werden. Sobald die Gebiete feststehen, werden diese veröffentlicht. Wichtig: Die vorgesehene Fristverlängerung gilt nicht für Grundstücke in den Wasserschutzzonen. Dort gelten weiterhin die verkürzten Fristen.

Aktueller Sachstand

Über die Medien ist bekannt geworden, dass Umweltminister Remmel im Januar 2012 eine Novelle zum § 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen einbringen will, die diesen Paragraphen bürgerfreundlicher gestalten soll.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Pressemitteilung der Stadtentwässerungsbetriebe.

Pressemitteilung der Stadtentwässerungsbetriebe 

Alle Informationen erhalten Sie von den Stadtentwässerungsbetrieben

Internet: www.jot-foer-koelle.de 

Telefon: 0800 / 6648573
Service-Hotline, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr

Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend.



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