Dichtheitsprüfung

Ist Ihr privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Diese Fragen müssen sich ab sofort alle Kölner Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer stellen. Mit der Einführung des § 61a Landeswassergesetz vom 31. Dezember 2007 sehen Sie sich mit dieser Situation konfrontiert.

Aktueller Sachstand

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 27. Februar 2013 beschlossen, dass innerhalb von Wasserschutzzonen auch künftig Dichtheitsprüfungen/Funktionsüberprüfung der privaten Abwasserkanäle durchgeführt werden müssen.

Nähere Informationen zum aktuellen Sachstand erhalten Sie auf den Seiten der Stadtentwässerungsbetriebe.

Neuste Nachrichten der Stadtentwässerungsbetriebe 

Alle Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadtentwässerungsbetriebe

Hier finden Sie auch den Grundstücks-Check, der Ihnen anzeigt, ob sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet.

Internet: www.jot-foer-koelle.de 

Telefon: 0800 / 6648573
Service-Hotline, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr

Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend.



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