Bodendeponien und Kiesgruben

Im Bereich der Stadt Köln befinden sich Kiesgruben und Deponien, die Bodenaushub annehmen dürfen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24686
E-Mail:
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft



Servicenummer/Kontakt

Wir empfehlen, Verwertungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken mit uns abzustimmen und zu klären, ob gegebenenfalls für die Verwertungsmaßnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und welche Anforderungen einzuhalten sind. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter: Telefon 0221 / 221-24618.

Was ist Bodenaushub?

Bodenaushub ist natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- und Festgestein, dass bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird. Nicht zum Bodenaushub gehört "Mutterboden" (humoser Oberboden) oder Böden mit schädlichen Verunreinigungen, zum Beispiel durch Öl.

Darüber hinaus wird im Sinne der Länderabfallgemeinschaft Abfall (LAGA) als Boden betrachtet:

  • Boden mit bis zu 10 Volumenprozent mineralischen Fremdbestandteilen wie zum Beispiel Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch.
  • Boden, der in Bodenbehandlungsanlagen gereinigt wurde.

Wohin mit dem Bodenaushub?

Der bei Baumaßnahmen anfallende Bodenaushub soll nach Möglichkeit auf dem Grundstück verbleiben und dort einer sinnvollen Nutzung beziehungsweise Verwertung zugeführt werden, zum Beispiel Auffüllung von Senken, Modellierung der Landschaft.

Bodenaushub kann auch im Wege einer Verwertung, zum Beispiel zur Verfüllung von Kiesgruben bei der Rekultivierung, zum Bau von Lärmschutzwällen oder anderen vergleichbaren Baumaßnahmen verwendet werden.

Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, kann Bodenaushub auf geeigneten Deponien beseitigt werden. Die Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Betreiber der Kiesgrube, Deponie abzustimmen. Eine Liste der Kiesgruben, Deponien im Kölner Raum finden Sie hier.

Liste der Kiesgruben und Deponien im Kölner Raum 

Rechtliche Voraussetzungen

Grundsätzlich muss die Verwertung von Bodenaushub ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn die  Verwertung in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes, der Bundesbodenschutzverordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes durchgeführt wird. Bitte beachten Sie die Abfallsatzung der Stadt Köln und die Informationen der Abfallwirtschaftsbetriebe AWB GmbH & Co.KG

Abfallsatzung der Stadt Köln 
Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln 


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