Abfallgebühren

Die Abfallentsorgung wird durch die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt.

Für die Zuteilung und Aufstellung der Abfallbehälter sowie die Entleerung der Behälter ist die AWB zuständig. Fragen oder etwaige Beschwerden hierzu sind daher unmittelbar bei der AWB anzubringen.Wir setzen die zu zahlenden Gebühren fest und sind Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21845
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Grundlagen für die Gebührenberechnung

Die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren hängt ab von

  • der Größe und Anzahl der Behälter
  • der Häufigkeit der vorgesehenen Entleerungen
  • der Art des Abfalls (Restmüll oder Biomüll)
  • der Art der Entleerung (Vollservice oder Teilservice)
Übersicht über die Gebührensätze 

Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern

Anträge auf Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern sind schriftlich an die

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe
Köln GmbH & Co. KG
Maarweg 271
50825 Köln

zu richten.

Wir erhalten von der AWB eine Mitteilung über die Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern und erteilen Ihnen dann einen entsprechenden Änderungsbescheid. 

Rechtsgrundlagen

Abfallgebührensatzung, Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen

Rechtsmittel

Durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) ist seit dem 1. November 2007 das bisher einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren bei der Behörde weggefallen.

Gegen Gebührenbescheide, die nach dem 1. November 2007 erteilt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erheben. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Köln zu erheben.

Die Klage hemmt nicht die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides und die Einziehung der angeforderten Gebühren. Die festgesetzten Gebühren sind daher - unabhängig von der Klage - zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten. Soweit der Kläger / die Klägerin im Klageverfahren obsiegt, werden zuviel gezahlte Gebühren erstattet oder verrechnet. 

Die Satzungen

Abfallsatzung 2010 
Abfallgebührensatzung 2010 

Links / Kontakt :

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der

Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG

Servicetelefon: 0221 / 9222224



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